Bregenz - Die Neubesetzung des Präsidiums im Hauptverband der Sozialversicherungsträger dürfte noch im Verlauf dieser Woche entschieden werden. Mit dieser zurückhaltenden Äußerung hielt sich ÖVP-Sozialsprecher Abg. Gottfried Feurstein heute, Montag, in Bregenz zu dem Thema bedeckt. Auf die Frage, ob Hans Sallmutter Präsident des Hauptverbandes bleibt, antwortete Feurstein: "Dazu kann ich nichts sagen, weil ich nichts weiß". Thema des Pressegespräches waren Neuerungen im Sozialrecht sowie die Situation der Grenzgänger. Die in jüngster Zeit vom Vorarlberger Grenzgängerverband kritisierte Änderung bei der Besteuerung der Pensionsabfindungen wies Feurstein als sachlich unbegründet zurück. Die im Budgetbegleitgesetz 2000 erfolgte Einbeziehung von Pensionsabfindungen, Überstundenabfindungen und anderen betrieblichen Zahlungen - ausgenommen Abfertigungen - in die Besteuerung nach dem so genannten "Zuflussprinzip" gelte für inländische Arbeitnehmer ebenso wie für Grenzgänger, die beispielsweise in der Schweiz oder Liechtenstein arbeiten. "Wettbewerbsverzerrung" Es handle sich um keine Steuer, die nur Grenzgänger treffe, es sei darum gegangen, eine "Wettbewerbsverzerrung" zu beseitigen. Die bisher geltende Steuerbegünstigung laufe aus. Heuer gelte noch eine Übergangsregelung, demnach bleibt ein Viertel der Zahlungen steuerfrei. Falls es eine von ihm durchaus befürwortete Verlängerung der Übergangsfrist geben sollte, müsste diese für inländische Arbeitnehmer ebenso gelten wie für Grenzgänger, betonte Feurstein. Grundsätzlich halte er Pensionsabfindungen nicht für den richtigen Weg. Nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben sollte besser durch monatliche Zahlungen aus betrieblichen Kassen das Einkommen von Pensionisten abgesichert werden. Im Zusammenhang mit der im Februar bevorstehenden 58. ASVG-Novelle erinnerte der ÖVP-Sozialsprecher daran, dass es nach jahrelangen Bemühungen endlich auch in Österreich die Möglichkeit für ärztliche Gruppenpraxen geben wird. Feurstein stellte auch klar, dass in Zahn- und Fachambulatorien der Krankenversicherungsträger keine Ambulanzgebühren anfallen werden.(APA)