"Bitte Warten" heißt es derzeit für sozial Bedürftige, die einen Antrag auf Telefongebührenbefreiung gestellt haben. Aus dem Gebühren Info Service (GIS) hieß es am Dienstag, dass derzeit keine neuen Anträge bewilligt werden. Grund dafür ist eine fehlende Verordnung über die Höhe der künftigen Zuschüsse. Eine Neuverordnung sei notwendig, da mit 1. Jänner 2001 das neue Fernsprechentgeltzuschussgesetz in Kraft getreten sei, wodurch alle bisherigen diesbezüglichen Normen aufgehoben wurden, sagte GIS-Geschäftsführer Jürgen Menedetter am Dienstag zur APA. Die Neuregelung sehe vor, dass alle Anspruchsberechtigten künftig die Möglichkeit haben, nicht nur die Telekom Austria (TA), sondern einen beliebigen alternativen Anbieter, der als "Vertragspartner des Infrastrukturministeriums" im "Amtsblatt der "Wiener Zeitung" verlautbart wurde, frei zu wählen. Bisher habe das Infrastrukturministerium aber noch keine einzige derartige Konzession an ein Telekommunikationsunternehmen vergeben. Nicht einmal die TA sei bisher gemäß dem neuen Gesetz zur Weitergabe von Gebührenbefreiungen berechtigt worden, sagte Menedetter. Die GIS habe daher Antragsteller zuletzt in einem Brief darauf hingewiesen, dass Grundvoraussetzungen für die Bewilligung noch nicht geschaffen wurden. Derzeit lägen in der GIS bereits 5.000 offene Anträge, sagte Menedetter. Im Infrastrukturministerium betonte man, Ministerin Monika Forstinger (F) habe bereits eine Verordnung über die Höhe der Telefongebührenbefreiung unterzeichnet. Diese sehe einen monatlichen Zuschuss von 190 S vor und bedürfe nur noch der formellen Zustimmung des Finanzministeriums. Mit einer öffentlichen Kundmachung sei in den nächsten zwei Wochen zu rechnen. Was die Konzessionen betreffe, so habe man erst gestern eine Einigung mit der TA erzielt, wonach die TA für die veranschlagten 190 S eine Befreiung von der Grundgebühr sowie eine Gesprächsgutschrift von eineinhalb Stunden gewährt. Diese Einigung würde von der Telekom-Aufsicht "Telekom Control" geprüft, so das Ministerium. Aus Sicht der TA seien die Verhandlungen noch im Laufen, sagte eine TA-Sprecherin zur APA. Das Infrastrukturministerium hat für Telefongebührenbefreiungen im Jahr 2001 in Summe 750 Mill. S veranschlagt. Anspruch auf Telefongebührenbefreiung haben auch laut dem neuen Gesetz sozial Bedürftige, Bezieher von Studienbeihilfe, Arbeitslosengeld, Pflegegeld oder Pensionszuschüssen sowie hörbehinderte Personen. Insgesamt gilt die Telefongebührenbefreiung derzeit für rund 330.000 Anschlüsse, denen die Grundgebühr und ein Zeitpauschale abgenommen wird.