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Wien - Kritik an der geplanten Reform der Bankenaufsicht kam heute, Mittwoch, von der Arbeiterkammer (AK): Ziel einer Reform der Bankaufsicht sollte eine Verbesserung der Kontrolleffizienz sein zur Vorbeugung von krisenhaften Entwicklungen in einzelnen Instituten. Eine neue Superbehörde sei dafür aber sicher nicht notwendig. Die Aufsicht solle bei der Nationalbank angesiedelt werden. Ausreichend wäre, der Aufsicht erweiterte Prüfungsmöglichkeiten einzuräumen, höhere Anforderungen an die Bankprüfer festzulegen und deren Haftung zu erweitern. Insbesondere sollte nach Ansicht der AK eine Rotation der Bankprüfer verpflichtend vorgeschrieben werden. Die geplante Superbehörde wäre mit einem erheblichen zusätzlichen Personal- und Finanzaufwand verbunden, meint die AK. Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) nehme schon heute de facto den überwiegenden Teil der Aufsichtsfunktionen, vor allem im Meldewesen, wahr, und sei auch von den personellen Ressourcen her am besten in der Lage, eine umfassende und effektivere Aufsichtsfunktion auszuüben. Zudem sprächen die komplizierteren Eigenkapitalvorschriften für die Betrauung der Nationalbank mit der Bankenaufsicht. Auch die beabsichtigte Zusammenlegung von Wertpapier- und Bankenaufsicht erscheint der AK mangels erkennbarer nennenswerter Synergien nicht zielführend. Auswirkungen befürchtet die AK auch für die Konsumenten, falls die Kosten von den Banken getragen werden müssten: Es sei vorhersehbar, dass die Institute diese auf die Konsumenten abwälzen werden. Aus Kostengünden erscheint es wesentlich zweckmäßiger, eine wirksamere und unabhängige Bankaufsicht bei der Oesterreichischen Nationalbank anzusiedeln. (APA)