Mehr Professuren gefordert, Habilitation soll erhalten bleiben
Wien - "Kaum bewertbar" sind für die Österreichische Rektorenkonferenz (ÖRK) die Vorschläge des Bildungsministeriums zum
neuen Dienstrecht für Hochschullehrer. Diese seien nur in Form von Powerpoint-Folien präsentiert, ein erklärender Text nicht zur Verfügung
gestellt worden, hieß es in einer Stellungnahme nach einer zweitägigen ÖRK-Plenartagung am Montag und Dienstag in Wien. Darüber hinaus
knüpft die ÖRK ihre Zustimmung an Bedingungen wie die Gewährung von "Vertrauensschutz" für Wissenschafter in bestehenden
Dienstverhältnissen.
Vor allem verlangt die ÖRK eine rasche Konkretisierung und öffentliche Präsentation der vorgestellten Eckpunkte, um nicht unnötige
Verunsicherung bei den Betroffenen auszulösen. Dazu gehöre auch die Einordnung des angestrebten neuen Dienstrechts in den gesamten
universitätspolitischen Kontext. Es gehe nicht an, sich nur auf die Befristung der Qualifizierungsstellen und die Bezifferung des betroffenen
Personenkreises zu konzentrieren und die Folgewirkungen sowie eine präzisere Gestaltung der Randbedingungen nicht in Angriff zu nehmen.
Sonst bestünde die Uni-Reform nur aus einer "Aneinanderreihung von unzusammenhängenden Einzelteilen".
Missverständliche Darstellung
Den Übergang auf ein neues Dienstrecht will die ÖRK so gestalten, dass der Vertrauensschutz für alle bereits im Dienstverhältnis Stehenden
gewährleistet wird. So müsse etwa für die sich momentan im provisorischen Dienstverhältnis befindliche Gruppe bei Erbringung
entsprechender Leistungsnachweise das Erreichen einer Dauerstelle oder eines unbefristeten Dienstverhältnisses möglich sein. Das
Ministerium solle seine "diesbezüglich missverständliche Darstellung" klar machen.
Die Eckpunkte eines neuen Dienstrechts will die ÖRK folgendermaßen definiert wissen: Einerseits müsse die Wissenschaftsfreiheit und
Freiheit der Kunst weiterhin dienstrechtlich abgesichert sein. Außerdem sollten auch weiterhin durchgängige Karrieremöglichkeiten an den
Unis bestehen. Ein erster Karriereabschnitt solle der wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Erprobung durch die Dissertation und
Projektarbeiten dienen. Ein zweiter Abschnitt könne der weiteren Qualifikation dienen und in seiner Befristung flexibel gestaltet sein. Darüber
hinaus müsse es auch möglich sein, in einen "Tenure Track" zu wechseln. Auf eine unbefristete Professur solle man auch ohne Durchlaufen der
vorgelagerten Karriereabschnitte berufen werden können, was auch das Betreiben von Grundlagenforschung attraktiv machen würde.
Generell will die ÖRK, dass eine zeitliche Befristung der Karriereabschnitte eine Laufbahn ohne zeitliche Unterbrechung ermöglichen,
allerdings nicht garantieren muss.
Professoren wollen mehr Professuren
Die Übertrittswahrscheinlichkeit zwischen den einzelnen Abschnitten will die Österreichische Rektorenkonferenz (ÖRK) hinreichend hoch
gestaltet wissen, um die Motivation der Mitarbeiter zu erhalten. Dies impliziere auch eine genügend große Zahl an befristeten und unbefristeten
Professuren. Derzeit sei die Stellenstruktur an den Unis "pyramidenförmig" - mit wesentlich mehr Mittelbau-Stellen als Professuren. Zur
Verbesserung der Berufungschancen für den Nachwuchs seien die Professuren aber auszubauen. Die Habilitation "als eine der
Qualifikationsmöglichkeiten" will die ÖRK erhalten.
Weiters wies die ÖRK darauf hin, dass auf Grund der Unterausstattung mit qualifiziertem Personal für wissenschaftlichen Service und
Verwaltung diese Tätigkeiten von den Assistenten wahrgenommen werden müssten. Wenn sich diese nun allerdings auf ihre eigene
Qualifizierung in Lehre und Forschung konzentrieren müssten, wäre eine Beseitigung der Unterausstattung um so dringlicher. Aus dem
gleichen Grund befürchtet die ÖRK auch, dass die Assistenten weniger Lehre erbringen könnten, was zu einer weiteren Verschlechterung der
Betreuungsrelation führen würde.
Lebenseinkommen dürfe nicht sinken
Der Universität will die ÖRK Arbeitgebereigenschaft zukommen lassen. Dies setze eine entsprechende Attraktivität des Arbeitsplatzes
voraus, die auch ein leistungsgerechtes Entgelt beinhalte. Daher dürfe das Lebenseinkommen nicht sinken: Bei einer Reduktion der
pensionsrechtlichen Ansprüche und gestiegenen Beschäftigungsrisiken müsse der Aktivbezug entsprechend erhöht werden. In einer
Übergangsphase soll laut ÖRK älteren Mitarbeitern die Option eingeräumt werden, bereits vor Erreichen des allgemeinen
Pensionsantrittsalters in den Ruhestand zu gehen bzw. eine angemessene Gleitpension in Anspruch zu nehmen. "Mobilitätshindernisse"
zwischen Wirtschaft und öffentlichem Dienst will die ÖRK durch die Anrechnung von Vordienstzeiten und entsprechende Ansprüche bei der
Altersversorgung abbauen.
Schließlich erinnern die Rektoren daran, dass eine Dienstrechtsreform die entsprechenden finanziellen Mittel und die Einführung einer
mehrjährigen Finanzierungssicherung in Globalbudgets auf Grund von Leistungsverträgen voraus setze. Erforderlich sei außerdem eine noch
ausstehende Abschätzung der Folgekosten der Reform.
Gehrer begrüßt "konstruktive Vorschläge"
In einer Aussendung begrüßte Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (VP) die "konstruktive Stellungnahme" der Rektorenkonferenz. Die
Vorschläge der ÖRK würden gemeinsam weiter beraten. Die gesamte Dienstrechtsreform werde nach der Methode der "offenen Planung"
durchgeführt, Lösungen mit allen verantwortlichen Gruppen diskutiert.(APA)