Wien - Nachdem die ÖVP-FPÖ-Koalition die Volljährigkeit im Kindschaftsrecht von 19 auf 18 Jahre abgesenkt hat, wurden Donnerstagabend im Nationalrat mit den Stimmen der Regierungsparteien auch die entsprechenden Änderungen im Strafrecht beschlossen. Ab 1. Juli wird damit das Jugendgerichtsgesetz nur mehr bis zum 18. Geburtstag des Straftäters und nicht mehr wie bisher bis zum 19. Geburtstag zur Anwendung kommen. Zum Ausgleich dafür werden Elemente eines Heranwachsendenstrafrechts für Täter, die maximal 21 Jahre alt sind, ins Strafrecht aufgenommen. SPÖ und Grüne hatten zuvor in der Debatte zwar zugestanden, dass Vorschläge der Opposition und von Experten schlussendlich noch in das Gesetz eingearbeitet worden seien. Hannes Jarolim (S) erklärte dennoch, der Beschluss stelle "einen weiteren Rückschritt in der Justiz" dar. Insgesamt kritisierte er die "haarsträubende Justizpolitik" der Regierung. Terezija Stoisits (G) kritisierte die Absenkung der Volljährigskeitsgrenze. Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) wies darauf hin, dass die Richter nun mehr Entscheidungsspielraum hätten. Befinde sich ein 20- bis 21-Jähriger in einer "Adoleszenzkrise", könne mild vorgegangen werden, sei er nicht in einer solchen Krise, habe er die Härte des Gesetzes wie ein Erwachsener verdient. Damit gebe es künftig mehr Flexibilität. Niemand habe ihm, Böhmdofer, zudem bis jetzt ein Beispiel nennen können, bei dem ein Jugendlicher, der Milde verdient, nach der neuen Regelung eine höhere Strafe als bisher erhalten würde. (APA)