Wien - Begleitet von heftigen Protesten der Gewerkschaft und der SPÖ ging die neue Regierung gleich nach ihrem Start daran, das Hausbesorgergesetz per 1. Juli 2000 ersatzlos zu streichen. Seither gilt: Bestehende Hausbesorger-Posten bleiben unangetastet. Ob und in welcher Form künftig ein Hausbetreuer installiert wird, entscheidet der Hauseigentümer. Das aus dem 19. Jahrhundert stammende Hausbesorgergesetz war schon seit Jahren allen Hauseigentümern ein Dorn im Auge. Kritisiert wurde vor allem, dass der Lohn vom Landeshauptmann festgelegt wurde, eine unentgeltliche Dienstwohnung zur Verfügung gestellt werden musste und dass eine Kündigung de facto unmöglich war.

Betreuer statt Besorger

Bereits in der Vergangenheit gingen viele Hauseigentümer (auch die Gemeinde Wien) dazu über, so genannte Hausbetreuer einzusetzen, die sich auch als Dienstleister den Wohnungsnutzern zur Verfügung stellen können. Das Recht auf eine Gratiswohnung erlischt damit. An politischem Widerstand und rechtlichen Hürden gescheitert ist die Regierung allerdings mit ihrem ambitionierten Ziel, den Friedenskronenzins abzuschaffen.

Unbefristet befristet

Seit dem Sommer des Vorjahres ist es auch möglich, "unbefristet befristet" zu vermieten. Geschäftslokale können seither ohne zeitliche Beschränkung vermietet werden. Bei Wohnungen wurde die Befristung mit mindestens drei Jahren (vorher bis maximal zehn Jahre) festgelegt. Nach den drei Jahren kann frei vermietet werden. Der Preisabschlag beträgt bei einer Befristung nun einheitlich 25 Prozent von der Miete.

Im Herbst des Vorjahres wurden zunächst Teile des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) geändert. Für die Gemeinnützigen wurde der Geschäftskreis erweitert. Sie können etwa Althäuser erwerben und den Kaufpreis auf die Miete umlegen.

Für erheblichen Wirbel sorgte schließlich die Kaufoption für eine Wohnung anzubieten, wenn mehr als 50 EURO (688 S) pro Quadratmeter an Eigenmitteln vom Mieter eingehoben werden. Die Regierung wollte damit die Eigentumsbildung fördern. Diese ideologische Kehrtwendung von der Miete zum Eigentum, wurde von vielen nicht goutiert. Die Reaktion etlicher Gemeinnütziger war deutlich: Um weiter reine Mietwohnungen anbieten zu können und die ungewünschte Kaufoption auszuschließen, müssten die Mieten angehoben werden, so die Argumentation. Das, so hieß es, sei die Folge, da nur mehr maximal 50 EURO an Eigenmitteln eingehoben werden dürften.

Im Budgetbegleitgesetz wurde schließlich festgehalten, dass Gemeinnützige im Besitz von Gebietsköperschaften das WGG verlassen können. Finanzminister Karl-Heinz Grasser will aus dem Verkauf der bundeseigenen Wohnungen 30 Mrd. S für das Budget lukrieren. Ob der Verkauf an die Mieter oder an Großinvestoren tatsächlich den erhofften Milliardensegen bringt, wird von Experten wie dem Linzer Ökonomen Friedrich Schneider bezweifelt, der unter diesem Titel nur zwei Mrd. S erwartet.

Beim Finanzausgleich wurde die Aufhebung der Zweckbindung für Altdarlehen beschlossen. Damit können die Länder über die Rückflüsse aus Förderdarlehen frei verfügen. Außerdem können die Wohnbauförderungszuschüsse des Bundes an die Länder (24 Mrd. S) nicht mehr bloß für Wohnbau, sondern die gesamte Wohninfrastruktur verwendet werden.

Um Geld in die durch das Sparpaket geleerten Kassen zu bekommen, haben die Länder im Vorjahr damit begonnen, ihre Altdarlehen an Banken zu verkaufen. Ausgeschrieben wurde diese Transaktion bereits von Kärnten und Niederösterreich. 18, hauptsächlich ausländische Banken, haben sich beworben. Oberösterreich macht eine begünstigte Rückzahlungsaktion für die Wohnungsnutzer und verkauft den Rest. Wien bietet den Bauträgern an, die Förderungen zurückzukaufen. (Claudia Ruff, Der Standard, Printausgabe, 05.02.2001)