Das kostenlose Surfen im Rechtsinformationssystem (RIS) könnte durch ein Bundesgesetz aufgehoben werden. Das berichtet "Die Presse" in ihrer Montagausgabe. Der Bundeskanzler könnte nach dem Gesetzesentwurf "nach Anhörung des Bundesministers für Justiz durch Verordnung ein Entgelt für die Datenabfrage festsetzen". Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) spricht sich für den weiteren freien Zugang aus. Er beziffert die möglichen Einnahmen mit höchstens zehn Millionen Schilling pro Jahr und betont deshalb den Vorrang der Informationspflicht vor einer Einnahmenchance. Auch die SPÖ fordert in einem Entschließungsantrag den weiteren Gratis-Zugang auf die elektronische Datenbank. Das RIS umfasst das gesamte Bundesrecht, Landesrecht sowie die Dokumentation von Gerichtsentscheidungen des Justizressorts. Aus dem Bundeskanzleramt heißt es laut "Presse", dass man sich erst in einer Überlegungsphase befinde und Aufwand und Nutzen der Kostenpflicht abwägen müsse. (APA) SP wirft Kanzler "Buchhaltermentalität" vor Kritisch äußert sich der SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier zur möglichen Abschaffung der Gratis-Nutzung des Rechtsinformationssystems (RIS). Er wirft dem Bundeskanzleramt "Buchhaltermentalität" und das "mangelnde Verständnis zum freien Zugang zum Österreichischen Recht" vor. Er fordert in einer Aussendung am Montag, dass der Zugang auch in Zukunft kostenlos sein müsse. Maier fordert Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) auf, nicht von seiner Meinung abzuweichen und weiter der Informationspflicht Vorrang gegenüber einer Einnahmenchance zu geben. Er kritisiert auch die "Abstimmungsprobleme zwischen dem Ministerium und dem Bundeskanzleramt". Der freie Zugang sei nötig, weil das RIS nicht nur von beruflichen Rechtsanwendern genutzt werde, sondern auch von Behörden, Gebietskörperschaften, Universitäten und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen. (APA)