Nürnberg - Nach dem in Nürnberg behördlich angeordneten Kopftuchzwang für zwei iranische Asylbewerberinnen haben die beiden
betroffenen Frauen Deutschland verlassen. Die 36 Jahre alte Iranerin und ihre 15-jährige Tochter seien in die USA ausgereist, bestätigte der
Nürnberger Stadtrechtsdirektor Hartmut Frommer am Montag auf Anfrage. Er gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
das anhängige Verfahren nun für erledigt erklären werde, sagte Frommer. "Ich rechne nicht mit einer Entscheidung in der Sache."
In Karlsruhe hieß es dazu, eine offizielle Mitteilung der Stadt Nürnberg über die Ausreise sei bisher nicht eingegangen. Deshalb sei nicht über
den weiteren Fortgang des Verfahrens unter dieser neuen Voraussetzung entschieden worden. Die Anwältin der beiden Frauen, Gisela Seidler,
sagte, sie strebe auch nach der Ausreise ein abschließendes Urteil des höchsten deutschen Gerichts an. "Wir hoffen, dass Karlsruhe wegen der
hohen verfassungsrechtlichen Bedeutung trotzdem eine Entscheidung trifft."
Termin des Urteils steht noch aus
Das Nürnberger Ausländeramt hatte den abgelehnten Asylbewerberinnen Zwangsvorführungen Ende 1999 angeordnet, um von ihnen Fotos mit
Kopftuch anzufertigen und so eine Abschiebung zu ermöglichen. Teheran lässt Frauen nur einreisen, wenn sie auf dem Foto in ihren Papieren ein
Kopftuch tragen. Die Anwältin der beiden Iranerinnen sah darin eine Verletzung der grundgesetzlich verbürgten Religionsfreiheit und des
Gleichheitsgrundsatzes. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht hatte am 21. November über den Fall verhandelt, ohne jedoch eine
Entscheidung zu treffen. Ein Termin für ein Urteil stand nicht fest.
In einem anderen, Aufsehen erregenden Fall war ein Zwangsfoto bereits einmal durchgesetzt worden. Im November 1999 brachten Nürnberger
Polizeibeamte die 28-jährige Roya Mosayebi auf die Wache, setzten ihr ein Kopftuch auf und ließen sie ablichten. Auch sie hat inzwischen
Aufnahme in den USA gefunden. (APA/dpa)