Das Projekt "Netzwerk der Zufluchtsstädte für politisch verfolgte Schriftsteller" wurde vom "Internationalen Schriftstellerparlament" (IWP) unter der Präsidentschaft von Salman Rushdie 1994 vorgeschlagen. 1995 verabschiedete der "Kongress der Gemeinden und Regionen Europas" die Charta der Asylstädte, in der empfohlen wurde, dass sich europäische Städte für die Charta einsetzen. Gleichzeitig sollte ein Netzwerk der Städte der Zuflucht, in enger Zusammenarbeit mit dem IWP, aufgebaut werden.

Im Herbst 1995 gab Minister Rudolf Scholten, der Sektion III (Kunstsektion) den Auftrag, Österreich in die Aktion "Städte der Zuflucht" für politisch verfolgte Schriftsteller einzubinden. Der zutiefst humanistischen Idee wegen, das schwere Schicksal politisch verfolgter Autoren durch Aufnahme zu lindern, erklärten sich Graz, Wien, Salzburg und die Region Vorarlberg bereit, an dem Projekt mitzuarbeiten. Derzeit beherbergt jede Stadt eine politisch verfolgten Schriftsteller: Graz: Muhidin Saric, Wien: Familie Abu Saif, Salzburg: Rogelio Saunders (Chile), und die Region Vorarlberg mit Götzis: Jodgor Obid (Usbekistan).

Nachdem das Bundeskanzleramt (BKA) seit 1996 jährlich den geforderten Administrativbeitrag für das IWP pünktlich einbezahlt hat, muss festgehalten werden, dass das Generalsekretariat des Schriftstellerparlaments meines Erachtens mit folgendem im Rückstand ist:

O Einberufung des Exekutivgremiums zur Ausarbeitung eines Entwurfes eines Mustervertrages zwischen dem IWP und den Städten der Zuflucht (seit März 1997)
O Einberufung der Tagung des Netzwerkes der Städte der Zuflucht (seit 1997)
O Tätigkeitsbericht 1997 und 1998 (jeder Verein liefert an seine zahlenden Mitglieder eine Bericht
O Reaktion auf den am 9. 7. 1998 übermittelten österreichischen Entwurf eines Mustervertrages zwischen dem IWP und den Asylstädten
O Offizielle Mitteilung über die Übersiedlung des Generalsekretariats von Straßburg nach Brüssel (mindestens ein Gebot der Höflichkeit gegenüber einem Beitragszahler)

Seitens des BKA wurde entschieden, Unterstützungsmaßnahmen für politisch verfolgte Schriftsteller fortzuführen. Abschließend zwei persönliche Anmerkungen:
O Sämtliche am Projekt "Städte der Zuflucht" direkt beteiligten Persönlichkeiten, die beteiligen Organisationen in den Kulturämtern der Städte und in den Ämtern der Landesregierungen verdienen höchste Anerkennung für ihre Leistungen und Ergebnisse. Die Resultate, die Graz, Wien, Salzburg und die Region Vorarlberg/Götzis vorweisen können, sind beachtlich.
O Tief getroffen hat mich der Kommentar der von mir hoch geschätzten Schriftstellerin Elfriede Jelinek, da sie mir Worte in den Mund legt, in denen ich mich nicht wiederfinden kann. Ich habe nie ein Gespräch mit Frau Jelinek geführt. Frau Jelinek, die dem Internationalen Schriftstellerparlament angehört, als Abgeordnete zum Parlament über dessen Tätigkeit informiert ist und dessen Beschlüsse auch mitträgt, möchte ich zwei Textstellen aus Artikel 2 und Artikel 4 des vorgelegten und noch gültigen Entwurfes des Generalsekretariats des Internationalen Schriftstellerparlaments vom 7. Mai 1997 in Erinnerung rufen: Artikel 2, Absatz 1 Ziffer 6, der die Überschrift "Durch die Stadt eingegangenen Verpflichtungen" trägt, lautet: "Sie hält sich an die Bestimmungen des mit dem IPW unterzeichneten Vertrages, insbesondere die Begrenzung der Aufenthaltsdauer auf ein Jahr ohne Verlängerung bei einer Einzelperson oder einem Paar und auf zwei Jahre ohne Verlängerung bei einer Familie mit einem oder mehreren Kindern."

Artikel 4, Ziffer 1, der die Überschrift "Durch den/die GastschriftstellerIn eingegangene Verpflichtungen" trägt, lautet: "Der/die GastschriftstellerIn verpflichtet sich, seinen/ihren Aufenthalt nach Ablauf eines Jahres in Einklang mit Art. 1 (Anm.: Beachtung der Charta der Städte der Zuflucht) des vorliegenden Vertrages zu beenden.
Ministerialrat Mag. Norbert Riedl ist in der Sektion für Kunstangelegenheiten des Bundeskanzleramtes für das "Internationale Netzwerk der Zufluchtsstädte" zuständig. Siehe Bericht auf Seite 9.