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Zufriedenheit mit dem aktuellen Vorschlag zur neuen EU-Urheberrechts-Richtlinie herrschte bei Vertretern von Verbraucherverbänden sowie Geräte- und Tonträgerherstellern am Dienstag in Brüssel bei einer Pressekonferenz. Bei der Abstimmung im Rechtsausschuss des EU-Parlaments am gestrigen Montag sei es nicht zu den befürchteten Verschärfungen gekommen. Die endgültige Position des EU-Parlaments wird aber erst am 14. Februar festgelegt. Werke sollen nur noch einige wenige Male kopierbar sein In der aktuellen Fassung sei klargestellt, dass Konsumenten für den privaten Gebrauch Kopien machen können, so Susanne Klunkert von der Vereinigung für elektronische Konsumgüterproduzenten (EACEM). Klunkert wies darauf hin, dass es zwischen Geräte-Herstellern und Vertretern der Künstler Vereinbarungen gebe, technisch sicher zu stellen, dass digitale Werke nur einige wenige Male kopiert werden können. Das sei sinnvoller, als alle Konsumenten wie Softwarepiraten zu behandeln. Internet-Provider dürfen kopieren Auch stelle der Gesetzesvorschlag klar, dass Internet-Provider für die Übermittlung digitaler Werke nötige technische Kopien machen dürfen, ohne dafür Autorenrechte bezahlen zu müssen, so Lucy Cronin von der Europäischen Vereinigung digitaler Medien (EDIMA). Damit sei die Voraussetzung gegeben, dass Werke digital über das Internet verbreitet werden können. Es ist ein Kompromiss gelungen Schließlich sei auch gewährleistet, dass für Büchereien, Behinderte und in Schulen Kopien gemacht werden dürfen, hob Teresa Hackett vom Europäischen Büro für Büchereien und Dokumentationsstellen (EBLIDA) hervor. In Summe sei es dem EU-Parlament bisher gelungen, ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der Konsumenten und der Rechte-Inhaber zu finden. Das EU-Parlament stimmt am 14. Februar über die Richtlinie ab. Dann muss es von den EU-Mitgliedsländern im EU-Ministerrat noch einmal behandelt werden. Ein weiteres Vermittlungsverfahren für allenfalls offen gebliebene Punkte ist noch möglich. (APA)