Wien - Die Arbeiterkammer (AK) sieht sich durch die jüngsten Aussagen des Präsidenten des Kartellgerichtes, Eckhard Hermann, in ihrer Auffassung bestätigt, wonach die AK ihre Position als Amtspartei im Kartellrecht behalten sollte. "Von Wettbewerbsbeschränkungen sind hauptsächlich Arbeitnehmer und Verbraucher betroffen", erklärt die Leiterin des AK-Bereichs Wirtschaft, Maria Kubitschek, in einer AK-Aussendung von heute, Mittwoch, Nachmittag. "Daher wäre es unverständlich, dass gerade deren Interessenvertretung von der Mitwirkung ausgeschlossen sein sollen." Kritik an neuer Wettbewerbsbehörde Die von der Koalition vorgesehene neue Wettbewerbsbehörde, kritisiert Kubitschek, schaffe nur neue Zuständigkeiten und Bürokratien. Gerade die hohe Zahl von 274 gemeldeten Zusammenschlüssen allein im vergangenen Jahr, zeige aber die Bedeutung einer funktionierenden Wettbewerbspolitik. Laut Kubitschek ist es die Arbeiterkammer, "die als einzige Institution in Österreich eine aktive Wettbewerbspolitik betrieben hat und betreibt". In den vergangenen drei Jahren habe die AK 62 Anträge an das Kartellgericht gestellt, "das an sich zuständige Wirtschaftsministerium ganze zwei", so Kubitschek weiter. (APA)