Bisher habe die Auffassung gegolten, dass lediglich Sammelklagen von ehemaligen NS-Zwangsarbeitern abgewiesen werden müssten, die bisher anhängig seien, heißt es weiter. Die für den 28. Februar angesetzte Entscheidung der New Yorker Richterin Shirley Kram habe deshalb bisher als letzte Hürde gegolten. "Damit machen wir das Schicksal von einer Million Zwangsarbeiter abhängig vom letzten Anwalt in Kentucky", kritisierte der stellvertretende Unionsfraktionschef Wolfgang Bosbach den Angaben zufolge das Gutachten. "Dann würde es nie zu einer Auszahlung kommen", sagte er. (APA/AP)
Europa
Gutachten stellt deutsche Entschädigungszahlungen in Frage
Chefjurist der Deutschen Bank: Zahlung erst nach Abweisung aller Klagen
Berlin - Entschädigungen an ehemalige NS-Zwangsarbeiter werden nach Informationen von "Spiegel Online" möglicherweise nie
ausgezahlt. Diesen Schluss lege eine Gutachten der Stiftungsinitiative der Deutschen Wirtschaft nahe, heißt es in einem Beitrag von Spiegel-Online. Den Angaben zufolge erklärt in dem Gutachten der Chefjurist der Deutschen Bank, Klaus
Kohler, dass die Zahlungen der Wirtschaft erst dann beginnen könnten, wenn "alle Klagen gegen deutsche Unternehmen abgewiesen sind."