San Francisco - In Kalifornien haben die Befürworter eines Gesetzes, das von Versicherungen Angaben über Policen von Holocaust-Überlebenden verlangt, einen Teilerfolg vor Gericht errungen. Das Gesetz war 1999 vom Parlament in Sacramento verabschiedet, seine Umsetzung aber von einem Bundesrichter blockiert worden. Ein Berufungsgericht in San Francisco wies am Mittwoch die Einsprüche der Versicherungskonzerne ab. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist damit einen Schritt näher gerückt. Der zuständige Bezirksrichter solle nun prüfen, ob die angedrohten Sanktionen die "wichtigsten Gedanken grundlegender Fairness" verletzen, hieß es in der Entscheidung des neunten Bezirksberufungsgerichts. Das Gesetz fordert die in in Kalifornien tätigen Versicherungen auf, Informationen über Policen offen zu legen, die in Europa vor dem Zweiten Weltkrieg verkauft worden waren. Dies soll Holocaust-Opfern oder deren Erben ermöglichen, ihre Ansprüche aus nicht ausbezahlten Lebensversicherungen geltend zu machen. Wer die Forderungen nicht erfüllt, soll seine Lizenz auf dem kalifornischen Versicherungsmarkt verlieren. Einige Versicherungskonzerne haben sich gegen das Gesetz gewehrt, unter anderem mit dem Hinweis auf deutsche Datenschutzbestimmungen, die die Herausgabe von Kundeninformationen an Dritte verbieten. Betroffen sind unter anderen die europäischen Gesellschaften Allianz, Axa, Generali, Winterthur Leben und Zürich sowie deren Töchter. (APA/AP)