Bild nicht mehr verfügbar.

Foto: APA/Neumayr
Innsbruck - Das Unglück am Kitzsteinhorn im Salzburger Ort Kaprun ist Anlass für rund 50 internationale Spitzenjuristen, in Innsbruck über Schadenersatz nach Katastrophen zu diskutieren. Im Mittelpunkt des dreitägigen Seminars steht der derzeitige Status quo der österreichischen Rechtsprechung aber auch Fragen wie die Wahl des Gerichtsstandes sowie Erfahrungsberichte aus Zug- oder Seilbahnunglücken in der Vergangenheit. Erwartet werden bis zu 80 Fachleute aus Europa, Japan sowie den USA, darunter der Berliner Rechtsanwalt Elmar Giemulla. Er vertritt Hinterbliebene des Concorde-Absturzes im Juli 2000. Veranstalterin des bis Sonntag dauernden Seminars ist die Europäische Vereinigung der Schadenersatzjuristen PEOPIL (Pan European Organisation of Personal Injury Lawyers). Ziel sei es "international gegenseitig Erfahrungen auszutauschen sowie zu schauen, dass Schadenersatzregelungen für die Unfallopfer angemessen sind und andererseits stetig verbessert werden", erklärte der Innsbrucker Rechtsanwalt Ivo Greiter, österreichisches Vorstandsmitglied der PEOPIL. Großunfälle nach europäischem Recht abzuwickeln Großunfälle seien "nach europäischem Schadenersatzrecht abwickelbar, ohne Anleihen aus dem US-amerikanischen Recht nehmen zu müssen". Eine Weiterentwicklung des beispielsweise österreichischen Rechts sei aber notwendig, um nicht eine ähnliche Situation wie in den USA herbeizuführen. "Die hohen Schmerzensgeldansprüche in den USA führen zu einer Bedrohung des gesellschaftlichen Zusammenlebens", erklärte Greiter. In den USA würden Ärzte meist gar nicht mehr bei einem Unfall helfen, wenn sie zufällig dazu kommen, aus Angst, dass sie verklagt werden könnten. Verbesserungen in Österreich notwendig Verbesserungen seien in Österreich auf drei Gebieten nötig. Zum einen sei das Schmerzensgeld bei schweren Körperschäden zu gering. Zum anderen bekomme man derzeit für den Verlust eines nahen Verwandten nichts. Hierbei sei bereits eine Änderung in Sicht, für "seelischen Schaden" bekommt man derzeit nur Geld, wenn man selbst durch den Verlust krank wird. Greiter forderte überdies ein Schmerzengeld für "entgangene Lebenszeit". Das höchste je in Österreich zugesprochene Schmerzengeld wurde vom Obersten Gerichtshof 1997 zuerkannt. Ein Kind, das bei seiner Geburt schwer körperbehindert wurde, bekam 1,75 Millionen Schilling zugesprochen. Den höchsten je in Österreich zugesprochenen Schadenersatz für "seelisches Leiden" hat das Oberlandesgericht Innsbruck 1997 einem Kind zuerkannt, das bei einem Unfall seinen Vater verloren hatte. Es erlitt Depressionen, ihm wurden für seine "psychischen Komplikationen" 480.000 Schilling zugesprochen. (APA)