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Foto: Reuters/ X00660/ Rafael Perez
Bregenz - In Vorarlberg einen Tanzkurs zu veranstalten ist gar nicht so einfach. Das musste eine Kubanerin erkennen, die per Inserat Salsa-Kurse anbot und dafür prompt eine Strafanzeige erhielt, die ihr die Wirtschaftskammer eingebrockt hatte. Die tanzfreudige Frau wandte sich an den Landesvolksanwalt. Felix Dünser suchte nach den Hintergründen des Behördenaktes und fand ein verstaubtes Landesgesetz: Das Tanzkursegesetz, 1950 zur Wahrung von Sitte und Ordnung verabschiedet. Heute dient das Gesetz eher zum Gebietsschutz. "Das Gesetz wird von den Tanzschulen zur Marktregulierung missbraucht", kritisiert der Ombudsmann und regt die Abschaffung des Gesetzes an. Schließlich hätten die Behörden Wichtigeres zu tun, "als die Abhaltung von Tanzkursen zu regeln". Laut Tanzkursegesetz dürfen das Tanzen nur die wenigen konzessionierten Tanzschulen lehren oder Oma in der guten Stube, vorausgesetzt der "Charakter einer Familienveranstaltung" ist gegeben. Andere Veranstalter - egal ob Vereine, Volkshochschulen oder Volkstanzgruppen - müssen, so schreibt der Landesgesetzgeber vor, der Gemeinde Kursort, -zeit und -stunden anzeigen und zu allem Überfluss auch noch eine Liste der Teilnehmenden abgeben. Volksanwalt Dünser sieht Privatsphäre und Datenschutz gefährdet. Die Behörde könne durch die Listen jederzeit feststellen, "wer einen Tango- oder Bauchtanzkurs besucht hat". Keineswegs einverstanden mit der Abschaffung des Gesetzes wäre die Wirtschaftskammer. Harald Furtner, Geschäftsführer der Fachgruppe Freizeitbetriebe: "Damit würde den Tanzschulen der rechtliche Boden entzogen, sie würden von der Bildfläche verschwinden." Über Vorschläge zur Gesetzesnovellierung wird in der Kammer beraten. (jub, DER STANDARD, Print-Ausgabe 8. Februar 2001)