Wien - Bei den Bedarfsarbeitverträgen des deutschen Textilriesen Peek & Cloppenburg (P&C) "ist das letzte Wort noch nicht gesprochen". "Ich gehe davon aus, dass wir berufen", betont Joachim Preiss, Referent in der Rechtsschutzabteilung der Arbeiterkammer (AK), die in Vertretung einer ehemaligen Mitabeiterin geklagt hat und nun in erster Instanz beim Arbeits- und Sozialgericht abgeblitzt ist. Das Urteil sei vergangene Woche zustellt worden, die Berufungsfrist beträgt 4 Wochen, so Preiss. Der Richter sei im Urteil kaum auf die Argumente der AK eingegangen. Diese hatte eingewandt, dass es im Arbeitszeitgesetz dezidiert heiße, Lage und Dauer der Arbeit sind zu vereinbaren. Aus den parlamentarischen Unterlagen gehe hervor, dass damit klar "Arbeit auf Abruf" verhindert werden sollte. Die Arbeiterkammer hat - in erster Instanz - auch noch ein weiteres Verfahren gegen P&C laufen. (APA)