Rockstar Bruce Springsteen hat einen Rechtsstreit um das Namensrecht an Internetadressen, den er gegen einen Fanclub mit der website www.brucespringsteen.com angestrengt hatte, verloren. Das Schiedsgericht der UN-Weltorganisation zum Schutz intellektuellen Eigentums (WIPO) entschied für den Kanadischen Domain-Besitzer Jeff Burgar, da er gewisse Rechte oder legitime Interessen bezüglich des Domain-Namens (Springsteen) glaubhaft machen und ihm auch keine unlauteren Absichten oder die Absicht eines Namens-Verkaufs nachgewiesen werden konnten. Im Gegensatz zu Springsteen haben sich im Internet-Adressenstreit zahlreiche Träger prominenter Namen (und Firmennamen) vor dem UN-Schiedsgericht ihre Namen zurückholen können. Stars wie Julia Roberts, Nicole Kidman, Madonna oder in Frankreich Isabelle Adjani und Alain Delon oder die Nachlaßverwaltung der Rocklegende Jimi Hendrix siegten in ihren Ansprüchen gegen die Praxis des "Cybersquatting". Dabei werden Internetadressen vorsorglich mit prominenten Namen belegt, um sie dann gegen hohe Beträge zu verkaufen. Seit Einrichtung des Schiedsgerichts bei der WIPO ( www.wipo.org ) im Dezember 1999 sind über 2000 Cybersquatting-Fälle eingebracht worden, von denen 1.300 Fälle entschieden wurden. In 80 Prozent der Fälle wurde den Klägern recht gegeben. (APA)