Bild nicht mehr verfügbar.

Foto: REUTERS
Berlin - Deutschlands Altbundeskanzler Helmut Kohl (CDU) hat das Angebot der Staatsanwaltschaft Bonn angenommen, das gegen ihn laufende Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Untreue gegen eine Geldbuße von 300.000 Mark (153.388 Euro/2,11 Mill. S) einzustellen. Kohls Rechtsanwalt Stephan Holthoff-Pförtner teilte am Donnerstag mit, sein Mandant akzeptiere das vorgeschlagene Verfahren. Man habe der Staatsanwaltschaft Bonn bereits im Oktober 2000 mitgeteilt, dass Kohl einem solchen Weg "zur Vermeidung eines langwierigen und ihn und seine Familie belastenden gerichtlichen Verfahrens" zustimmen würde. Mit der Zahlung einer Geldbuße wäre Kohl nicht vorbestraft. In dem Verfahren geht es um Kohls Eingeständnis, in den 90er-Jahren rund 2,1 Millionen Mark an Parteispenden entgegen genommen, aber nicht im Rechenwerk der CDU verbucht zu haben. Die Namen der Spender verschweigt er mit Hinweis auf sein Ehrenwort. Zudem geht es um die Frage, ob Kohl einen Teil von Fraktionsgeldern, die an die Partei übertragen wurden, ohne Kenntnis der Parteigremien ausgegeben hat. Die Ermittlungen liefen seit Jänner 2000, als Kohls Rolle in der Spenden-Affäre der CDU bekannt wurde. Im Untersuchungsausschuss des Bundestags zur Spendenaffäre hatte Kohl bisher mit Hinweis auf das laufende Ermittlungsverfahren die Aussage verweigert. (APA/Reuters)