Washington - Ein Ausschuss des US-Abgeordnetenhauses hat am Donnerstag mit der Untersuchung der umstrittenen Begnadigung für den US-Finanzier Marc Rich durch den damaligen Präsidenten Bill Clinton begonnen. Das Gremium will nach Angaben seines republikanischen Vorsitzenden Dan Burton herausfinden, ob Clinton ein "unangemessenes Motiv" für die großzügige Geste gegenüber dem vor 17 Jahren in die Schweiz geflohenen Milliardärs hatte. Unter anderem gehe es konkret um die Frage, ob und in welchem Ausmaß Clinton durch Richs Exfrau Denise beeinflusst worden sei. Sie gehört zu den größten finanziellen Förderern der demokratischen Partei und soll nach Angaben des US-Senders Fox noch vor kurzem eine "enorme Summe" Geld für die Einrichtung von Clintons Präsidentenbibliothek in Arkansas gestiftet haben. Rich hatte sich vor Beginn eines Prozesses wegen x-facher Steuerhinterziehung und illegaler Ölgeschäfte mit dem Iran in die USA abgesetzt. Es handelte sich um den größten Fall von Steuerbetrug in der amerikanischen Geschichte. Rich gehörte zu 140 Amerikanern, die Clinton am 20. Jänner, seinem letzten Amtstag, begnadigt hatte. Mehrere Fälle davon sind umstritten. So berichtete die "Los Angeles Times" am Donnerstag, dass Dutzende von Begnadigungsanträgen nicht - wie sonst allgemein üblich - zwecks erster Prüfung beim Justizministerium eingereicht wurden, sondern direkt im Weißen Haus eintrafen. "Nie und nimmer" Der damalige Chefankläger im Fall Rich, Morris Weinberg, sagte vor dem Ausschuss aus, dass Rich "nie und nimmer" hätte begnadigt werden dürfen. Er beklagte, dass der Präsident vor seiner Entscheidung keinen Kontakt zu seiner Behörde aufgenommen habe, um sich über Einzelheiten der Rich zur Last gelegten Verbrechen zu informieren. Der frühere Rechtsberater des Weißen Hauses und jetzige Anwalt von Rich, Jack Quinn, verteidigte die Begnadigung dagegen entschieden. Sein Mandant hätte seinerzeit erst gar nicht angeklagt werden dürfen, sagte Quinn vor den Abgeordneten. Die Staatsanwaltschaft habe seinerzeit in Richs Fall widerrechtlich ein Bundesgesetz herangezogen, das sich auf organisierte Verbrechen beziehe. Mit ähnlicher Begründung hatte auch Clinton seinen Schritt verteidigt. Begnadigungen durch Präsidenten können nicht rückgängig gemacht werden. Burton zufolge können die Erkenntnisse aber zu künftigen Reformen bei der Prozedur führen. Im Fall Rich soll außerdem geprüft werden, ob durch Clintons Schritt alle etwaigen Vergehen Richs "getilgt" sind oder ob es noch Spielräume für Strafverfolgungen gibt. Am 14. Februar will sich der Rechtsausschuss des Senats ebenfalls mit der Begnadigung des Milliardärs beschäftigen. (APA/dpa)