Ein Beispiel: Ein Zivildiener bei der Israelitischen Kultusgemeinde erhält 155 Schilling pro Tag. Ein Zivi beim Roten Kreuz nur 80 Schilling (wie die Mehrheit der Zivis) - bei einem 40-Stunden-Job. Ein Präsenzdiener erhält - wenn er nicht in der Kaserne verpflegt werden kann - bis zu 172 Schilling.
Ursache für diese Unterschiede ist, dass seit 1. Jänner 2001 die Institution, die den Zivildiener beschäftigt, für die Bezahlung selbst zu sorgen hat. Im Gesetz heißt es dazu: "Die Einrichtung muss eine angemessene Verpflegung bereitstellen." Um hier nun eine Klarstellung zu erzwingen, wollen die Zivildiener nun klagen. Sittenthaler: "Wir bereiten gerade einige Fälle für Musterprozesse vor." In ein bis zwei Wochen sollen die zivilrechtlichen Klagen einzelner Zivis gegen ihre Institution, bei der sie beschäftigt sind, rausgehen.
Innenminister Strasser wies die Kritik des Zivildiener-Sprechers zurück. Er höre dies zum ersten Mal, sei aber "für jeden Hinweis dankbar", sagte Strasser im "ORF-Morgenjournal". Es werde jeder Beschwerde nachgegangen, hieß es später aus dem Ministerbüro, man gehe aber davon aus, "dass die Trägerorganisationen in diesem Bereich durchwegs seriös agieren".