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Foto: Reuters/X01000/Paul Mcerlane
Innsbruck - Der Betreiber eines illegal errichteten Neun-Loch-Golfplatzes am Rande des Feuchtgebietes Schwemm auf dem Gebiet der Gemeinde Walchsee darf sich freuen. Am Mittwoch hat Landesrat Konrad Streiter (VP) aus raumordnerischer Sicht die nachträgliche Genehmigung für die Golfanlange erteilt. Die ausstehende naturschutzrechtliche Genehmigung betrachtet Streiter als Formsache. Für Naturschutzlandesrätin Christa Gangl (SP) ist die Sache "noch nicht endgültig gelaufen". In der Beurteilung und dem zu erwartenden Ergebnis zugunsten des Golfplatzbetreibers pflichtet sie ihrem Regierungskollegen aber bei. Empörung herrscht bei WWF, Naturschutzbund und Grünen. Diese hatten, nachdem das "Naturjuwel" im Nordosten Tirols im vergangenen Mai als Natura-2000-Gebiet ausgewiesen worden war, große Hoffnungen in eine Verträglichkeitsprüfung nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gesetzt. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft Kufstein hat nun innerhalb weniger Wochen anstelle einer Verträglichkeitsprüfung die zahlreichen vorliegenden Gutachten zur Schwemm herangezogen und kommt zum Schluss, der Golfplatz stelle "keine erhebliche Beeinträchtigung" für das Moor dar. Hermann Sonntag vom WWF ist überzeugt, dass die Vorgangsweise der Richtlinie widerspricht. Man hätte etwa vor Ort einen Sommer lang untersuchen müssen, wie sich die Nachbarschaft des Golfplatzes auf die Population seltener Vögel im Moor auswirkt, meint Sonntag. Maria Scheiber, Umweltsprecherin der Grünen, spricht von einer "Husch-Pfusch-Verträglichkeitsprüfung". Erneut verbeuge sich die Politik vor einem Schwarzbau. Scheiber kündigt eine Beschwerde in Brüssel an und rechnet damit, dass die "Tiroler Politik zum x-ten Mal eine Blamage einfährt". Der Naturschutzbund Österreich befürchtet durch den Golfplatz "irreversible Schäden in diesem hochsensiblen Lebensraum" und erinnert an die europäische Bedeutung der Schwemm als Übergangsmoor. Naturschutzbund-Bundesgeschäftsführerin Birgit Mair-Markart verweist auch darauf, dass eine Natura-2000-Nominierung nach der EU-Richtlinie mit einem "Verschlechterungsverbot" für das betroffene Gebiet verbunden sei. (hs, DER STANDARD Print-Ausgabe, 9. Februar 2001)