Berlin - Im Streit um die eingetragenen PartnerInnenschaften für lesbischwule Paare bleiben die Fronten in Deutschland verhärtet. Die CDU/CSU-Opposition lehnte am Mittwochabend im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat jegliche Verhandlungen ab. Sie weigerte sich, an einer von SPD, Grünen und FDP eingesetzten Arbeitsgruppe zum zustimmungspflichtigen Teil des PartnerInnenschaftsgesetzes teilzunehmen, der unter anderem die Gleichstellung im Steuer- und Dienstrecht betrifft. Damit wird vorläufig nur der erste Teil in Kraft treten, der die Eintragung bei einer Behörde sowie Regelungen zum Namens-, Sorge-, Miet und Erbrecht enthält. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Kerstin Müller appellierte nach der Sitzung an die CDU/CSU, ihre Blockadehaltung gegen die lesbischwule "Ehe" aufzugeben. Falls das Gesetz nicht vollständig in Kraft trete, werde es zu zahlreichen Klagen homosexueller Paare kommen, sagte sie. "Absolutes Armutszeugnis" für eine Volkspartei Der Lesben- und Schwulenverband bezeichnete die Ablehnung von Gesprächen seitens der Union als "absolutes Armutszeugnis" für eine Volkspartei. "Die Union begibt sich immer weiter ins gesellschaftliche Abseits", erklärte Sprecher Manfred Bruns in Berlin. Der zustimmungspflichtige Teil des PartnerInnenschaftsgesetzes war im Dezember vom Bundesrat abgelehnt worden. Der Bundestag hatte daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen. Der erste Teil des Gesetzes, der die Eintragung der PartnerInnenschaft beim Standesamt oder einer anderen Behörde regelt, bedarf nicht der Zustimmung der Länderkammer und soll voraussichtlich im Sommer in Kraft treten. (APA/AP)