Ob eine Ausschreibung der Position des ORF-Generalintendanten im Herbst 2001 die Amtszeit von GI Gerhard Weis verkürzen würde, ist umstritten. FPÖ-Klubobmann Peter Westenthaler hatte erklärt, man werde nach Beschluss des neuen ORF-Gesetzes "nicht mit einer Geschäftsführung auf alter Basis weiterarbeiten". Sein ÖVP-Gegenüber Andreas Khol betonte dagegen, dass die derzeitige Geschäftsführung bis Oktober 2002 im Amt bleiben werde. Die Ausschreibung im Oktober 2001 sei "Gesetzes konform", so Khol. Doch die Bestimmungen des Rundfunkgesetzes sind in dieser Frage nur sehr ungenau formuliert. Bereits 1994 kam es zu Unklarheiten rund um Ausschreibung und Bestellung des ORF-Generalintendanten. Damals wurde schließlich ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Karl Korinek eingeholt. Eine Schlussfolgerung der Expertise: "Die erste Ausschreibung der Funktion des Generalintendanten muss spätestens dreieinhalb Monate und darf nicht früher als fünf Monate vor Ende der Funktionsperiode erfolgen." Kritik übte Korinek, Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs, damals an der frühen Ausschreibung der GI-Funktion: Diese war im Dezember 1993 erfolgt, die Amtsperiode des damaligen "Generals" Gerd Bacher endete mit 11. Oktober 1994. Im Gesetz selbst sind die Ausschreibungsmodalitäten nicht detailliert geregelt. Gemäß Korineks Gutachten müsste die GI-Stelle frühestens im Mai 2002, spätestens im Juni/Juli 2002 ausgeschrieben werden, da die Amtsperiode von Gerhard Weis im Oktober 2002 ausläuft. Diese Fristen bezeichnete Leopold März, als Vorsitzender des ORF-Kuratoriums für die Ausschreibung zuständig, als "ein bisschen zu knapp. Aber ein Jahr vorher auszuschreiben ist wiederum zu früh, das würde ich nicht machen". März plädiert dafür, "im Spätherbst des heurigen Jahres mit der Vorbereitung" zu beginnen und "Anfang 2002" die Position definitiv auszuschreiben. Eine Verkürzung der Funktionsperiode des derzeitigen GI komme nach geltendem Rundfunkrecht nicht in Frage. Aber, so der Nachsatz des Kuratoriumsvorsitzenden: "Wenn es eine neue Rechtslage gibt, kann alles anders sein. Aber wenn es ein neues ORF-Gesetz gibt, wer weiß, ob es dann mich noch gibt?" Die Gremien könnten ja gänzlich anders geordnet sein, so März. Für den bürgerlichen ORF-Kurator Helmuth Mödlhammer ist "die ganze Diskussion so unnötig wie ein Kropf". "Natürlich muss man etwas rechtzeitig vorbereiten, aber ich lehne es ab, eineinhalb Jahre lang GI zu wählen", erklärte er. Bevor man laut über die Neuwahl des ORF-Generals nachdenke, "soll erst einmal das neue ORF-Gesetz gemacht werden, dann muss man sich das Gesetz anschauen, und wenn dann jemand über eine Verkürzung der Amtszeit nachdenkt, ist es der Generalintendant selbst". Der Grüne Kurator und Mediensprecher Stefan Schennach bezeichnete die Diskussion als "grob fahrlässig". Er schätzte den Frühsommer als geeigneten Zeitpunkt für die Ausschreibung ein. "Aber lange bevor die Amtsperiode ausläuft, wird hier die Geschäftsführung in Frage gestellt. Es geht nur darum, das derzeitige Management zu schwächen, zu destabilisieren, einzuschüchtern und unter Druck zu setzen." (APA)