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ORF-Wahlen: Vorgezogene Ausschreibung sorgt für Verwirrung
Kuratoriumsvorsitzender März: Oktober "zu früh"
Ob eine Ausschreibung der Position des
ORF-Generalintendanten im Herbst 2001 die Amtszeit von GI Gerhard
Weis verkürzen würde, ist umstritten. FPÖ-Klubobmann Peter
Westenthaler hatte erklärt, man werde nach Beschluss des neuen
ORF-Gesetzes "nicht mit einer Geschäftsführung auf alter Basis
weiterarbeiten". Sein ÖVP-Gegenüber Andreas Khol betonte dagegen,
dass die derzeitige Geschäftsführung bis Oktober 2002 im Amt bleiben
werde. Die Ausschreibung im Oktober 2001 sei "Gesetzes konform", so
Khol. Doch die Bestimmungen des Rundfunkgesetzes sind in dieser Frage
nur sehr ungenau formuliert.
Bereits 1994 kam es zu Unklarheiten rund um Ausschreibung und
Bestellung des ORF-Generalintendanten. Damals wurde schließlich ein
Gutachten des Verfassungsrechtlers Karl Korinek eingeholt. Eine
Schlussfolgerung der Expertise: "Die erste Ausschreibung der Funktion
des Generalintendanten muss spätestens dreieinhalb Monate und darf
nicht früher als fünf Monate vor Ende der Funktionsperiode erfolgen."
Kritik übte Korinek, Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs,
damals an der frühen Ausschreibung der GI-Funktion: Diese war im
Dezember 1993 erfolgt, die Amtsperiode des damaligen "Generals" Gerd
Bacher endete mit 11. Oktober 1994.
Im Gesetz selbst sind die Ausschreibungsmodalitäten nicht
detailliert geregelt. Gemäß Korineks Gutachten müsste die GI-Stelle
frühestens im Mai 2002, spätestens im Juni/Juli 2002 ausgeschrieben
werden, da die Amtsperiode von Gerhard Weis im Oktober 2002 ausläuft.
Diese Fristen bezeichnete Leopold März, als Vorsitzender des
ORF-Kuratoriums für die Ausschreibung zuständig, als
"ein bisschen zu knapp. Aber ein Jahr vorher auszuschreiben ist
wiederum zu früh, das würde ich nicht machen". März plädiert dafür,
"im Spätherbst des heurigen Jahres mit der Vorbereitung" zu beginnen
und "Anfang 2002" die Position definitiv auszuschreiben. Eine
Verkürzung der Funktionsperiode des derzeitigen GI komme nach
geltendem Rundfunkrecht nicht in Frage. Aber, so der Nachsatz des
Kuratoriumsvorsitzenden: "Wenn es eine neue Rechtslage gibt, kann
alles anders sein. Aber wenn es ein neues ORF-Gesetz gibt, wer weiß,
ob es dann mich noch gibt?" Die Gremien könnten ja gänzlich anders
geordnet sein, so März.
Für den bürgerlichen ORF-Kurator Helmuth Mödlhammer ist "die ganze
Diskussion so unnötig wie ein Kropf". "Natürlich muss man etwas
rechtzeitig vorbereiten, aber ich lehne es ab, eineinhalb Jahre lang
GI zu wählen", erklärte er. Bevor man laut
über die Neuwahl des ORF-Generals nachdenke, "soll erst einmal das
neue ORF-Gesetz gemacht werden, dann muss man sich das Gesetz
anschauen, und wenn dann jemand über eine Verkürzung der Amtszeit
nachdenkt, ist es der Generalintendant selbst".
Der Grüne Kurator und Mediensprecher Stefan Schennach bezeichnete
die Diskussion als "grob fahrlässig". Er schätzte
den Frühsommer als geeigneten Zeitpunkt für die Ausschreibung ein.
"Aber lange bevor die Amtsperiode ausläuft, wird hier die
Geschäftsführung in Frage gestellt. Es geht nur darum, das derzeitige
Management zu schwächen, zu destabilisieren, einzuschüchtern und
unter Druck zu setzen." (APA)