EU: Einheitliche Gesetzgebung gegen Menschenhandel angestrebt
Befristeter Aufenthalt für ZeugInnen geplant - Asylpolitik soll angeglichen werden
Stockholm - Die Innen- und JustizministerInnen der EU streben bis Jahresmitte eine einheitliche Gesetzgebung gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Kindern an. Zum Abschluss einer zweitägigen informellen Konferenz in Stockholm kündigte der schwedische Justizminister Thomas Bodstroem am Freitag entsprechende Initiativen an. Auf dieser Basis könne man dann rasch und effizient zu Ergebnissen kommen, erklärte Innenminister Ernst Strasser (V). Er nahm mit Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) für Österreich am Treffen teil.
Zudem sollen einheitliche Mindeststrafen für diese von den MinisterInnen als "moderne Form der Sklaverei" beschriebene Kriminalität festgelegt werden. Je nach Tat sollen die Strafen zwischen sechs und zehn Jahren liegen. Ferner sollen die Opfer geschützt werden. Die EU-Kommission schlägt dafür eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für die Opfer vor, damit sie als ZeugInnen für Gerichtsverfahren zur Verfügung stehen können.
An der Quelle
Schließlich sollen Polizei und Justiz in den 15 Mitgliedsländern verstärkt zusammenarbeiten und dabei die europäische Polizeibehörde Europol einschalten. Die EU-Staaten wollen auch mit den Beitrittsländern in Osteuropa kooperieren und Hilfestellung in den Herkunftsländern der Opfer geben, um den Menschenhandel an der Quelle zu bekämpfen. Nach Schätzungen der EU-Kommission bringen MenschenhändlerInnen jährlich rund eine halbe Millionen Frauen zur sexuellen Ausbeutung in die Europäische Union. Die meisten kommen aus Osteuropa und aus Asien.
Die EU strebt eine europaweit einheitliche Asylpolitik bis 2004 an, die aktuellen Weichenstellungen betreffen also unmittelbar auch die EU-Kandidiatenländer. Innenminister Strasser sprach in diesem Zusammenhang von einem "politischen Auftrag an die EU-Kandidatenländer", bereits jetzt politische und rechtliche Anpassungen an die EU-Positionen vorzunehmen.
Österreich für Freiraum
Obwohl der prinzipielle Konsens der EU-MinisterInnen gegeben sei, bestehe Österreich in der Asylpolitik aber nach wie vor auf einem "gewissen Freiraum" für nationale Gesetzgebungen. "Wir befürworten ein zweistufiges Asylverfahren", betonte Strasser. "Im Gegensatz zu einem von anderen EU-Mitgliedsländern befürworteten dreistufigen Verfahren wäre es um einiges rascher und kompakter zu handhaben", erklärte der Innenminister. Gerade Österreich als Land mit einer Schengen-Außengrenze müsse ein Interesse an der Möglichkeit von Schnellverfahren an der Grenze haben. "In eindeutigen Fällen könnte damit direkt an der Grenze reagiert werden, indem die betreffenden Personen sofort zurückgeschickt werden könnten", betonte Strasser.
Einen wichtigen juristischen Aspekt in der künftigen EU-Asyl- und Einwanderungspolitik misst Justizminister Böhmdorfer der EU-weiten Harmonisierung der Straftatbestände bei. Als besonders begrüßenswert wertete Böhmdorfer das Vorhaben, bei einem entsprechenden Straffall nicht nur physische, sondern auch juristische Personen belangen zu können. (APA/dpa/AP)