Luxemburg/Brüssel - Am Donnerstag entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH), ob die Förderung für das Kärntner Werk von Infineon in Villach, früher Siemens Bauelementewerk, als unzulässige Beihilfe einzustufen ist oder nicht. Dabei geht es um eine Unterstützung in Höhe von 371 Mill. S (27,0 Mill. Euro) für die Umstellung des Halbleiterwerkes, die von der EU-Kommission 1998 untersagt worden war. Österreich hatte im April 1998 gegen die Entscheidung der EU-Kommission geklagt und geltend gemacht, die EU-Behörde habe die Frist für einen Einspruch gegen die Beihilfe versäumt. Der Generalanwalt des EuGH, der das Urteil vorbereitet aber nicht entscheidet, hat sich im Juli 2000 der Auffassung Österreichs angeschlossen und die Aufhebung der Kommissionsentscheidung empfohlen. Die Beihilfe hatte sich nach Angaben des EuGH bei gesamten Projektkosten von 4,56 Mrd. S auf 371 Mill. S belaufen. Die Summe war zum Teil von den Bundesbehörden und zum Teil vom Bundesland Kärnten und von der Stadt Villach gewährt worden. Der größte Teil der notifizierten Beihilfe (348,2 Mill. S) war der Forschung und Entwicklung vorbehalten, der Rest war für Umweltschutz (17 Mill. S) und Ausbildung (5,8 Mill. S) vorgesehen. (APA)