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Graz - Zu einem kurzfristigen Tumult kam es im Grazer Straflandesgericht nach der Verurteilung eines Brandstifters: Der Mann, der ein Zimmer in einem Caritas-Heim angezündet hatte, riss sich plötzlich von seinem Bewacher los und rannte davon. Doch die unerwartete Flucht war bereits am an der nächsten Ecke im Gerichtsgebäude zu Ende, denn da hatte der Justizwachebeamte den Häftling wieder eingefangen. Der Verurteilte war bereits vor Jahren zu zweifelhafter Berühmtheit gelangt, als er in Graz die Mariensäule in der Innenstadt angezündet hatte. Peter L. (49) ist eigenen Angaben zufolge gelernter Buchhändler, lebt aber seit vielen Jahren in einem Caritasheim von der Sozialhilfe. Als er dort das gewünschte größere Zimmer nicht bekam, legte er im November vorigen Jahres Feuer. Es blieb bei einem Sachschaden in der Höhe von 120.000 Schilling, da der Brand von selbst erlosch. "Es war mitten in der Nacht, viele Leute waren zu Hause und durch das Feuer gefährdet", gab der Staatsanwalt zu bedenken. "Angezipft" Das Caritasheim, in dem er ein 17 Quadratmeter großes Zimmer bewohnte, sei "sukzessive durchsetzt" worden von Personen, mit denen es zu "für das Zusammenleben höchst ungünstigen Begegnungen" kam, wie sich der Angeklagte ausdrückte. "Sie meinen, die anderen Bewohner haben Sie angezipft?", fragte Richter Helmut Wlasak nach. "So salopp würde ich das nicht ausdrücken", meinte der Angeklagte. Seine Affinität zu Feuer wollte er in Abrede stellen: Dass er in seiner Jugend etliche Papierkörbe angezündet hatte, sei auf seine "soziale Lage" zurückzuführen gewesen. Weit schwerer wog allerdings der Brandanschlag auf die Mariensäule, die im Rahmen des "steirischen herbst 1988" mit Brettern vernagelt und mit einem Hakenkreuz versehen war. Der Fall hatte sogar international für Aufsehen gesorgt. "Damals war es ein politisches Delikt, jetzt wollte ich endlich mehr Lebensraum haben", erklärte der Beschuldigte. Der Schöffensenat befand den Angeklagten für schuldig und hielt eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten für angemessen. Doch der Angeklagte rastete völlig aus, beschimpfte den Senat wüst und stieß nach seiner erneuten Ergreifung Selbstmorddrohungen aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (APA)