Salzburg - Nach den Gütesiegelkriterien der Agrarmarkt Austria (AMA) ist die Kennzeichnung von Herkunft und Verarbeitung bei Rind- beziehungsweise Kalbfleisch verpflichtend. Basis des AMA-Systems in Österreich ist die Rinder- und Rindfleischverordnungskennzeichnung der EU. Allerdings sei die "Fleischkennzeichnungskette nicht konsequent", beklagt der Leiter des AMA-Qualitätsmanagement Andreas Steidl.

Es müsse zwar über das Datensystem "bos" die gesamte Herkunftskette - beginnend von den Ohrmarken der Rinder bis zum zerlegten Fleischstück - bei Rindfleisch nachvollziehbar sein, es gebe jedoch Ausnahmen. Gewürztes Fleisch, Knochen, Rinderinnereien oder Schlepp sind ebenso wenig von der Kennzeichnungspflicht erfasst wie Faschiertes mit weniger als der Hälfte Rindfleisch.

Gravierender als die Ausnahmen beim Rind ist für Qualitätsmanager Steidl der fehlende Herkunftsnachweis bei Schweinefleisch. Zwar würde ein erheblicher Prozentsatz der heimischen Schweinemäster freiwillig an der Kennzeichnung teilnehmen, eine lückenlose Kontrolle sei aber nicht gegeben. Ohne Herkunftsnachweis bei Schweinefleisch werde auch jeder Nachweis bei Wurstprodukten unmöglich.

Die AMA könne jedenfalls in relativ kurzer Zeit auch ein an das System der Rinderkontrolle angelehntes, flächendeckendes Kontrollsystem für Schweinefleisch anbieten, so Steidl. Voraussetzung dafür sei jedoch eine EU-Verordnung oder aber auch ein "freiwilliges Übereinkommen aller Wirtschaftspartner". Dann könnte exakt dokumentiert werden, woher das jeweilige Produkt stamme. (neu)