Der "7-Punkte-Plan" zur Bewältigung der Rindfleischkrise, den die EU-Kommission beschlossen hat, sieht Maßnahmen vor, die - grob gesprochen - zwei Stoßrichtungen haben: Zum einen soll ein "Notprogramm" dazu führen, möglichst rasch den Zusammenbruch des Rindfleischmarktes (27 Prozent Konsumrückgang im EU-Schnitt, totaler Verfall des Marktpreises) zu stoppen. Zum anderen soll die Produktionsmenge an Rindfleisch mittelfristig gedrosselt werden, indem Prämien reduziert werden und extensives Wirtschaften bevorzugt wird. Die Erfahrungen aus der Krise 1996 zeigen, dass der Rindfleischverzehr auch langfristig kaum auf das ursprüngliche Niveau (EU-weit wurden zuletzt 28 Millionen Rinder pro Jahr gezüchtet) zurückkehrt. Die Maßnahmen im Einzelnen: 1) Die "Besatzdichte" bei männlichen Rindern, für die es Prämien gibt, soll reduziert werden, ebenso bei Mutterkühen. Nur noch 1,8 statt zwei Rinder pro Hektar sollen prämienwürdig sein. 2) Für jeden Betrieb soll eine Obergrenze von 90 Rindern gelten, für die es Förderung geben kann. Wer mehr Tiere hat, soll für diese keine Prämie kassieren. 3) Biologisch wirtschaftende Bauern sollen Futterpflanzen und Kleepflanzen auch auf jenen "stillgelegten Flächen" anbauen dürfen, für die sie Prämien kriegen. 4) Spezielle Sonderprämien für männliche Rinder, die derzeit nach Regionen bemessen werden (und "Prämienrechtehandel" zulassen), sollen individuell pro Betrieb festgelegt werden. 5) Eine Änderung der Bestimmungen bei der "Mutterkuhprämie" (Milchkühe) soll ebenfalls eine Drosselung der Produktion bewirken. Bauern sollen mindestens 20 Prozent "Färsen" (weibliche Kühe, die noch kein Kalb geboren haben) im Bestand haben. Wirken werden die Maßnahmen 1) bis 5) erst in circa zwei Jahren. 6) Wichtigste Notmaßnahme zur Verringerung des Fleischangebotes ist eine Modifikation jenes "Rinderbeseitigungsprogramms" (1,5 Millionen Tiere) von Dezember, das wegen ethischer Bedenken für größte Aufregung sorgte. Es sah vor, dass kein Fleisch von Rindern älter als 30 Monate ohne BSE-Test in die Nahrungskette kommen dürfe. Wegen des Überangebots verordnete die Kommission auch, dass die Kühe gleich vernichtet werden sollen, wobei die Bauern den Marktpreis bekommen (70 Prozent zahlt Brüssel, 30 Prozent das Mitgliedsland). Davon sind Ausnahmen möglich, die von Schweden und Finnland (keine BSE-Fälle) sowie von Dänemark und den Niederlanden auch in Anspruch genommen wurden. Österreichs Antrag (Mitte Jänner) ist noch nicht entschieden. Dieses "Aufkaufprogramm" läuft weiter mit der Neuerung, dass die Mitgliedstaaten das Fleisch nicht vernichten müssen, sondern auf eigene Kosten auf Lager legen dürfen. Es kann auch karitativen Zwecken zugeführt, darf aber keinesfalls verkauft werden. 7) Damit das Agrarbudget nicht gesprengt wird, wird für 2001 und 2002 die Mengenobergrenze für die "Intervention" (Aufkauf von unverkäuflichem Fleisch durch die Kommission und Einlagerung) außerhalb des "Sicherheitsnetzes" von 350.000 Tonnen aufgehoben. (Thomas Mayer aus Straßburg, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 15. 2. 2001)