Foto: Infineon
Luxemburg/Brüssel - Die Förderung für das Kärntner Werk von Infineon in Villach, früher Siemens Bauelementewerk, ist genehmigt, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag. Dabei geht es um eine Beihilfe von 371 Mill. S (27 Mill. Euro) für die Umstellung des Halbleiterwerkes. Die EU-Kommission hat im Februar 1998 ein Verfahren gegen die Beihilfe eingeleitet. Diese Entscheidung der EU-Kommission wurde nun vom EuGH für nichtig erklärt, weil die festgeschriebene Frist von zwei Monaten für einen Einspruch gegen die angemeldete Beihilfe überschritten worden sei. 371 Mill. S Beihilfe Die Beihilfe hatte sich bei gesamten Projektkosten von 4,56 Mrd. S auf 371 Mill. S belaufen. Die Summe war zum Teil von den Bundesbehörden und zum Teil vom Bundesland Kärnten und von der Stadt Villach gewährt worden. Der größte Teil der notifizierten Beihilfe (348,2 Mill. S) war der Forschung und Entwicklung vorbehalten, der Rest war für Umweltschutz (17 Mill. S) und Ausbildung (5,8 Mill. S) vorgesehen. Alle Beihilfen müssen der EU-Kommission mitgeteilt werden. Da die Mitgliedstaaten aber ein Interesse daran haben, rasch Klarheit zu erlangen, muss die EU-Kommission innerhalb von zwei Monaten die "Vorprüfungsphase" abschließen und entscheiden, ob sie gegen die Beihilfe vorgehen wolle. Erfolgt innerhalb der zweimonatigen Frist kein Einspruch, kann der Mitgliedstaat das Beihilfevorhaben automatisch durchführen, so der EuGH. Die Republik Österreich meinte, die Kommission sei spätestens am 10. September 1997 ordnungsgemäß vom betreffenden Vorhaben unterrichtet gewesen. Der Gerichtshof kam nach Prüfung des Schriftwechsels sogar zu dem Schluss, dass die Zweimonatsfrist spätestens am 24. März 1997 zu laufen begonnen hat. Da die Zweimonatsfrist absolut sei, habe die EU-Kommission danach kein Recht mehr gehabt, gegen die Beihilfe Einspruch zu erheben. (APA)