Wien - Die Geduld der alternativen österreichischen Telekom-Betreiber ist am Ende. "Nach einem Jahr der Kooperation und des guten Willens" geht der Verband der Alternativen Telekom-Betreiber (VAT) nun mit einer Kartellklage gegen die TA und einer ab kommenden Montag startenden Gesprächsrunde mit hochrangigen Politikern in die Offensive. Die Telekom Austria (TA) verstoße laufend gegen rechtliche Anordnungen und der Regulator unternehmen nichts dagegen, kritisierte der Präsident der Alternativen Telekom-Betreiber (VAT), Gerhard Schuberth, am Donnerstag vor Journalisten. Die unzureichende Wettbewerbsaufsicht in Österreich erinnere an eine Bananenrepublik. "Wir sind mit einem Regulator konfrontiert, der nicht kann oder nicht will. Wenn er nicht kann, soll er sagen, warum er nicht kann, oder endlich was tun", betonte Schuberth. Deregulierung könne nur funktionieren, wenn der Regulator stark und mutig sei. Telekom Control genehmigte den Österreich-Tarif nicht Die Telekom Control habe mit Bescheid vom 6. November den Österreich-Tarif, den die TA seit Juli 2000 und künftig auch mit den neuen Privat- und Geschäftskundentarifen anbietet, wegen Quersubventionierung von Privatkunden an Großkunden nicht genehmigt. Die TA zeige sich von diesem Verbot aber unbeeindruckt. Der Regulator müsste eigentlich eine Anzeige über ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten, forderte Schuberth. Gemäß derzeitigem Wettbewerbsrecht habe der Regulator aber keine realistischen Mittel für Strafen gegen das Vergehen gegen Bescheide in der Hand. Wenn der Regulator jetzt nicht reagiere, werde man die katastrophale Situation der Wettbewerbsaufsicht in Österreich der EU-Kommission vorlegen. Erbost sind die Telekom-Betreiber auch über das Vorgehen des Kartellgerichts beim sogenannten "Wintertarif" der TA, einer von Dezember bis Februar laufenden TA-Aktion mit dem Slogan "Telefonieren um 8 Groschen pro Minute ab 8 Uhr abends". Einige alternative Telekom-Betreiber hatten am 19. Dezember beim Kartellgericht eine Klage gegen die TA mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung wegen Preisdumpings eingebracht. Das Kartellgericht habe fünf Wochen später beschlossen, das Anliegen an den paritätischen Ausschuss weiterzuleiten, der nun drei Monate Zeit habe, ein Gutachten zur Marktbeherrschung der TA zu erstellen. "Normalerweise geht man davon aus, dass einem Antrag auf einstweilige Verfügung binnen weniger Tage stattgegeben wird und das Ganze nicht Monate dauert, wenn der Wintertarif schon ausgelaufen ist", so Schuberth. (APA)