Bozen - Am Freitag tritt das dritte Südtiroler Autonomiestatut in Kraft. Bei der größten Änderung seit der Verabschiedung des 2. Südtiroler Autonomiestatutes im Jahr 1972 wurde unter anderem das Wahlrecht auf die Provinz übertragen, wodurch die Direktwahl des Landeshauptmannes möglich wird. Auch die kleinste Minderheit im Land, die Ladiner, wird mehr Rechte erhalten. Von der Änderung betroffen waren rund ein Viertel der Artikel des Autonomiestatuts. Das Wahlrecht liegt nunmehr bei den beiden autonomen Provinzen Bozen und Trient. Diese können die Regierungsform selbst wählen (darunter auch die Direktwahl des Landeshauptmannes). Wesentlich erweitert wurde der Schutz der Ladiner. Sie erhalten Zugang zu allen Ämtern im Landtag und in der Landesregierung sowie im Regionalrat und in der Regionalregierung auch außerhalb des Proporzes. Damit wird ein Ladiner Landtags- bzw. Regionalratsvizepräsident und kann somit auch unabhängig vom Proporz in die Landesregierung eintreten. Das Land Südtirol kann bei zukünftigen Statutenänderungen selbst die Initiative ergreifen, die bisher ausschließlich bei der Region lag. Will das Parlament Statutenänderungen in Angriff nehmen, muss das Land angehört werden. Die vierjährige Ansässigkeitsklausel für das aktive und passive Wahlrecht bleibt als international verankerte Verpflichtung aufrecht. In Südtirol bleibt das Verhältniswahlrecht als wichtiges Mittel für den Minderheitenschutz. Landesräte können mit Zweidrittelmehrheit des Landtages auch von außen berufen werden. (APA)