Korneuburg - Am Landesgericht Korneuburg gab es um den Fall geschlechtlicher Nötigung einer Gendarmeriebeamtin am Grenzposten Berg am Freitag nach achtstündiger Verhandlungsdauer ein Urteil: Die zwei beschuldigten - und suspendierten - Kollegen erhielten zehn bzw. drei Monate bedingte Freiheitsstrafe. Wie das ORF-Landesstudio Niederösterreich berichtete, erbaten sie Bedenkzeit. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Die Gendarmen (36 und 38 Jahre) hatten auf nicht schuldig plädiert. Ihnen war vorgeworfen worden, in einer Jännernacht vergangenen Jahres nach Betrachtung von Pornoseiten am Computer eine Kollegin mit Handschellen an einen Sessel gefesselt und unsittlich berührt zu haben. Die Angeklagten gaben zwar den Sachverhalt zu, meinten jedoch, es sei "eine Riesenhetz" gewesen, an der alle ihren Spaß gehabt hätten. Die Befragung des 32-jährigen Opfers des Übergriffes wurde von Richter Helmut Neumar unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Dem Bericht zufolge verließ die Frau weinend den Verhandlungssaal. Am Nachmittag sagten 15 Zeugen aus. Der Vorfall war im Zuge einer Untersuchung des Gendarmeriekommandos bekannt geworden. (APA)