Karlsruhe - Im Prozess um den behördlich angeordneten Kopftuchzwang gegen zwei iranische Asylbewerberinnen wird das Bundesverfassungsgericht kein Urteil verkünden. Das Verfahren sei erledigt, weil die beiden Frauen Ende Jänner in die USA ausgereist seien, sagte Verfassungsrichter Bertold Sommer am Donnerstagabend bei einem Presseempfang in Karlsruhe. Damit bestehe kein Rechtsschutzinteresse mehr. Der Zweite Senat hatte am 21. November über die Verfassungsbeschwerde der 36-Jährigen und ihrer 16-jährigen Tochter verhandelt. Das Nürnberger Ausländeramt hatte verfügt, die abgelehnten Asylbewerberinnen zwangsweise mit Kopftuch fotografieren zu lassen, um eine Abschiebung zu ermöglichen. Der Iran lässt Frauen nur einreisen, wenn ihre Papiere ein Bild mit Kopftuch enthalten. Die Frauen rügten eine Verletzung ihrer Religionsfreiheit. (APA/dpa)