Wien/Innsbruck - "Sie haben gewonnen" - aber nichts bekommen. Unternehmen mit solchen Gewinnspiel-Schmähs ist laut Konsumentenschützern der Arbeiterkammer (AK) nun das Handwerk gelegt. Das Oberlandesgericht Innsbruck habe ein entsprechendes Urteil des Landesgerichts Feldkirch bestätigt. In dem von der AK geführten Musterprozess war es um eine persönliche Gewinnzusage einer Vorarlberger Firma gegangen. Anfang Oktober 1999 flatterte ein Brief des Versandunternehmens in den Briefkasten einer Wienerin: "Sie haben 200.000 Schilling gewonnen." Ende des Monats schickte die Konsumentin das Gewinnannahme-Zertifikat samt einer Bestellung zurück. Das Produkt bekam sie zwar rasch, sie zahlte die Rechnung, von dem Gewinn hörte sie aber nichts. Die Arbeiterkammer klagte auf Herausgabe des Bargeldbetrages und gewann. Das Versandunternehmen hat die 200.000 Schilling überwiesen. Das Geld wird den Wiener Frauenhäusern gespendet. Die AK-Konsumentenschützer raten, bei ähnlich irreführenden Gewinnzusagen zu klagen - aber nicht ohne Rechtsschutzversicherung. Vorsicht sei bei Unternehmen geboten, die vom Ausland aus mit solchen "Maschen" arbeiten. Hier sei die Rechtslage noch nicht geklärt. Der Verein für Konsumenteninformation hat ein Musterverfahren laufen. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 16.2.2001)