Wien - Den ersten Schritt in der Schullaufbahn ihrer Kinder können Wiener Eltern ab kommendem Montag (19. Februar) setzen. Dann beginnt die Einschreibefrist für jene rund 18.000 "Taferlklassler", denen ab kommendem Herbst der Ernst des schulischen Lebens ins Haus steht. Bis 2. März, dem letzten Tag der Frist, heißt es, die Angebote an den verschiedenen Schulen miteinander zu vergleichen und das passende für sein Kind herauszusuchen. Neue Beurteilungsformen werden erprobt Zahlreiche Volksschulen bieten besondere Angebote wie Montessori-Klassen sowie Waldorf- und Freinet-Pädagogik. Diese beinhalten folgende Ziele: individuelles Lernen, Selbstständigkeit, das Übernehmen von Verantwortung sowie die Erlangung sozialer Kompetenz. Im Zusammenhang damit werden im Rahmen von Schulversuchen neue Beurteilungsformen erprobt: Verbale Beurteilung, direkte Leistungsvorlage oder Pensenbuch. Weiters kann durch Beschluss des Klassen- bzw. Schulforums in der ersten und zweiten Schulstufe der Ziffernnote eine verbale Leistungsbeschreibung hinzugefügt werden. Zusätzliche Bildungsangebote stellen etwa die Unverbindlichen Übungen dar: Neben Fremdsprachen, Darstellendem Spiel, Chorgesang und Leibesübungen können auch Musikalisches und Bildnerisches Gestalten sowie EDV-Kurse ausgewählt werden. Ausnahme für "Schlaumeier" Schulpflichtig sind alle Kinder, die vor dem 1. September 2001 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Außerdem können kleine "Schlaumeier", die zwischen 1. September und 31. Dezember ihren sechsten Geburtstag feiern, auf Antrag der Erziehungsberechtigten bereits vorzeitig in die Volksschule aufgenommen werden. Für die Einschreibung erforderlich sind Geburtsurkunde, Religionsnachweis, Meldezettel (Name des Kindes muss aufscheinen) und Versicherungsnummer des Kindes sowie eine Urkunde über die Staatsbürgerschaft (Reisepass, Staatsbürgerschaftsnachweis). Der Wiener Stadtschulrat empfiehlt außerdem, bei der jeweiligen Schule telefonisch einen Termin für die Anmeldung auszumachen. Grundsätzlich können die Eltern ihre Kinder in jede Volksschule Wiens schicken. Sofern ein Schulstandort gewählt wird, der vom Wohnort weiter entfernt liegt, entscheidet über die Aufnahme der zuständige Bezirksschulinspektor. Das sollte grundsätzlich kein Problem sein - ist ein Schulstandort aber überlaufen, werden natürlich Kinder aus der näheren Umgebung bevorzugt. Diese Einschränkung gilt aber nur für öffentliche Schulen. (APA)