Berlin - Die zustimmungspflichtigen Teile der geplanten Pensionsreform der deutschen Bundesregierung haben in der Länderkammer (Bundesrat) keine Mehrheit bekommen. Damit wird ein Vermittlungsverfahren nötig, in dem über die endgültige Gestaltung der vom Parlament (Bundestag) bereits angenommenen Reform entschieden wird. Dazu hat die Regierung bereits den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag angerufen. Abgelehnt wurden im Bundesrat die Regelungen zum Aufbau einer kapitalgedeckten Eigenvorsorge. Über die staatliche Förderung der Privatvorsorge muss nun im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat neu verhandelt werden. Der zustimmungsfreie Teil der Reform aber, wonach das Rentenniveau von heute etwa 70 Prozent des Nettolohns auf 67 Prozent im Jahr 2030 sinken soll, kann ungeachtet der Ablehnung durch die unionsgeführten Länder in Kraft treten. Der Unionsantrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand bei den SPD-geführten Länder keine Zustimmung. Das zustimmungsfreie Gesetz gilt daher als gebilligt. Die Union wollte die Aufhebung dieses Reformteils. Der Teil, der die Zustimmung der Länderkammer nicht braucht, sieht unter anderem auch vor, dass der Beitrag zur Pensionsversicherung von derzeit 19,1 Prozent bis 2020 unter 20 Prozent gehalten werden soll. Zustimmungspflichtig ist dagegen die staatliche Förderung der privaten Vorsorge, für die Arbeitnehmer von 2008 an dauerhaft vier Prozent ihres Bruttoeinkommens aufwenden sollen. In der Debatte hatten Vertreter von CDU und CSU heftige Kritik an der Pensionsreform geübt. Der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Erwin Teufel (CDU), erklärte: "Das Rentenniveau ist schöngerechnet", die Anpassungsformel sei "willkürlich und manipulierbar". Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) meinte, die geplante Förderung der Eigenvorsorge sei "völlig unzureichend". Stoiber sprach von einem "Rentendesaster". (APA/dpa/Reuters)