Wien - Im Fall des am 4. Jänner in Wien festgenommenen Südtiroler Politikers Peter Paul Rainer hat das Wiener Landesgericht für Strafsachen am Freitag entschieden, dass Rainer weiterhin in Auslieferungshaft bleiben wird. Rainer verzichtete auf weitere Rechtsmittel. Die Entscheidung ist somit rechtsgültig, so Friedrich Forsthuber, Sprecher des Straflandesgerichts. Rainers Anwalt, der ehemalige FPÖ-Justizminister Harald Ofner, hat nun Gelegenheit, bis Ende Februar in einem Schriftsatz zu dieser Entscheidung Stellung zu nehmen. Danach wird der Akt an das Oberlandesgericht (OLG) Wien übermittelt, das zu entscheiden hat, ob die Haft Rainers in Österreich zulässig ist oder ob er nach Italien ausgeliefert werden soll. Die Entscheidung liegt letztendlich beim Justizministerium: Falls das Gericht eine Auslieferung befürwortet, kann das Justizministerium Rainer nach Italien ausliefern, muss sich aber nicht unbedingt daran halten. Lehnt das Gericht hingegen eine Auslieferung ab, darf das Ministerium Rainer den italienischen Behörden gar nicht ausliefern. Mit einer diesbezüglichen Entscheidung rechnet Forsthuber aber "nicht vor Ende März". Urteil in Abwesenheit Rainer steht im Verdacht, seinen politischen Weggefährten Christian Waldner, den Gründer der Südtiroler Freiheitlichen, im Februar 1997 in Bozen erschossen zu haben. Rainer ist in Italien bereits in Abwesenheit zu zwanzigeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Rainer war seit Mai 2000 flüchtig und wurde mit internationalem Haftbefehl gesucht. Am 20. Februar findet in Rom in Abwesenheit Rainers eine weitere Verhandlung vor dem italienischen Kassationsgericht statt. Sollte Rainer dort freigesprochen werden, würden sich die weiteren rechtlichen Schritte in Österreich wohl erübrigen. (APA)