Wien - Biolebensmittel erkennt man an der Kontrollnummer. Sie muss auf der Verpackung angegeben sein, zum Beispiel: AT-W- 01-BIO. Die ersten beiden Kürzel stehen für den Sitz der Kontrollstelle - AT für Österreich und W für Wien. 01 bezeichnet die Nummer der Kontrollstelle. BIO zeigt an, dass es sich um Lebensmittel aus kontrolliert biologischem Anbau handelt. Zusätzlich sind die Produkte auch an folgenden Aufschriften erkennbar: "aus (kontrolliert) biologischer Landwirtschaft", "aus (kontrolliert) biologischem Anbau" oder "aus (kontrolliert) biologischem Landbau". Auch die nähere Bezeichnung der Anbaumethode durch "organisch- biologisch" und "biologisch-dynamisch" ist möglich. Das Logo eines Bio- Verbandes oder das staatliche Biokontrollzeichen der AMA können zusätzlich angegeben sein. Alle Biobauernhöfe sowie die Verarbeitungs- und Vermarktungsbetriebe werden mindestens einmal jährlich von einer unabhängigen Kontrollstelle unangemeldet überprüft. In Österreich prüfen sieben von der EU akkreditierte Kontrollstellen - zum Beispiel die Lebensmittelversuchsanstalt oder das Biokontrollservice - die Betriebe nach einem einheitlich festgelegten Leitfaden. Sie überprüfen Lager- und Verarbeitungsräume auf verbotene Dünge-, Spritz- und Futtermittel. Auch Aufzeichnungen und Belege über die Zu- und Verkäufe von Futter sowie Stall und Auslauf der Nutztiere werden kontrolliert. (DerStandard, Print-Ausgabe, 17./18.2.2001)