Wien - Die Arbeiterkammer hat nun in einer Stellungnahme an Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein auf einen ihrer Ansicht nach weiteren krassen Missbrauch in der Umwidmung von Geldern aus dem Arbeitsmarktservice (AMS) hingewiesen, der dem Verfassungsrecht widerspricht. Danach sollen neben der Abschöpfung von 15,4 Milliarden Schilling zugunsten des Ausgleichsfonds der Träger für Pensionsversicherung 250 Millionen Schilling an den Bund für Zwecke der Studienbeihilfe überwiesen werden. Die Arbeiterkammer argumentiert ihre Ablehnung damit, dass die Studienförderung "keineswegs eine Angelegenheit der Solidargemeinschaft der gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit Versicherten, sondern vielmehr einen gesamtstaatlichen Auftrag darstellt, der vom Kreis aller Steuerzahler zu finanzieren ist." Die Verfassungswidrigkeit der geplanten Umschichtung sei augenscheinlich, weil der Versichertenkreis der in die Arbeitslosigkeit Einbezogenen sich ganz wesentlich vom Kreis der allgemein Steuerpflichtigen unterscheide, argumentiert die Arbeiterkammer weiter. Die Studienförderung könne nicht einmal annäherungsweise dem "verfassungsrechtlichen Kompetenztatbestand der Sozialversicherung zugeordnet werden."

Zudem würden arbeitslosenversicherte Personen, die arbeitslos werden und ein Studium aufnehmen, vom Bezug des Arbeitslosengeldes ausgeschlossen werden, heißt es weiter. (ha, DER STANDARD, Printausgabe 17.2.2001)