Wien - Der österreichische Umwelt-Dachverband ÖGNU sieht durch die mögliche europaweite Wasserliberalisierung die Trinkwasserqualität und Versorgungssicherheit stark gefährdet. Diese Befürchtung äußerte der Präsident des Umwelt-Dachverbandes, Gerhard Heilingbrunner, im Rahmen einer Pressekonferenz. Außerdem wurde bei der Veranstaltung die deutschsprachige Ausgabe der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie vom Generalsekretär des Europäischen Umweltbüros (EEB ) , John Hontelez, vorgestellt. Sie werde jedoch keine großen Änderungen im – fortgeschrittenen - österreichischen Wasserrecht mit sich bringen, meinte Hontelez. Die mit einer Liberalisierung einhergehende Trinkwasser-Durchleitungspflicht durch Rohrleitungen führe zu einer Vermengung von Wasser unterschiedlicher Qualität und somit zu einem allgemeinen Qualitätsverlust, so Heilingbrunner. Es gäbe sehr wohl Hinweise auf Bestrebungen der EU, den Wassermarkt zu öffnen. Damit würden aufgebaute, funktionierende, regionale Strukturen zerstört werden, führte er fort und nannte England und Frankreich als Beispiele: "In England gab es vor der Privatisierung 3.500 Wasserversorger, davon haben nur 24 überlebt. In Frankreich liegt die Wasserversorgung in den Händen von vier großen Konzernen." In Österreich gibt es zurzeit etwa 5.000 Wasserversorger. Außerdem könnten durch den Wettbewerb Grundwasser-Schongebiete an Bedeutung verlieren bzw. aufgelassen werden, bezog sich Heilingbrunner erneut auf Länder mit erfolgter Liberalisierung. "Wir werden dafür sorgen, dass es künftig in Österreich keine Pipelines und somit auch keinen Ausverkauf des Wassers gibt", zeigte sich der ÖGNU-Präsident kämpferisch. Die vorgestellte EU-Wasser-Rahmenrichtlinie – sie muss in den Mitgliedsländern bis 2003 in nationales Recht umgesetzt werden – "ist weder für noch gegen eine Privatisierung", stellte EEB-Generalsekretär Hontelez fest. Allerdings spreche der erste Satz dieses EU-Wassergesetzes eher gegen eine Liberalisierung: "Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss", heißt es hier. Besonders wichtig sei die Identifizierung kostendeckender Preise unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips, so Hontelez. Die Richtlinie sei hinter den Erwartungen der europäischen Umweltverbände zurückgeblieben, "eben ein Kompromiss". Im ersten Schritt der Umsetzung der Richtlinie darf sich ab 2003 kein Zustand eines Oberflächengewässers oder Grundwassers mehr verschlechtern. Ab dem Jahr 2020 soll ein generelles Verbot für die Einleitung von Schadstoffen in Gewässer gelten. Insbesondere die langen Umsetzungsfristen werden von den Umweltverbänden kritisiert. Gesamteuropäisch werde das Gesetz sehr wohl Verbesserungen bringen, meinte Hontelez. Trotz einiger Schwachpunkte wird es von NGOs unterstützt. (pte)