Wien - Ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Theo Öhlinger im Auftrag der Arbeiterkammer stärkt dem vor der Ablöse stehenden Präsidenten des Hauptverbandes, Hans Sallmutter, den Rücken. In dem vom "Kurier" (Samstag-Ausgabe) gebrachten Gutachten heißt es, die "Enthebung könnte nur durch einen an den jeweiligen Amtsinhaber adressierten Bescheid erfolgen, der vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts bekämpfbar wäre". Sallmutter selbst hat von Sozialminister Herbert Haupt mehrmals einen schriftlichen Bescheid über seine Absetzung urgiert. Haupt hatte zuletzt als Antwort auf den Antrag auf Ausstellung eines Feststellungsbescheides Sallmutter mitteilen lassen, dass ein solcher Bescheid rechtlich nicht notwendig sei, da die Amtsperiode des Präsidenten und der Vizepräsidenten am 31.12.2000 geendet habe. In dem Öhlinger-Gutachten heißt es u.a., es sei argumentierbar, aber nicht zulässig, dass die Präsidenten bis Ende 2000 hätten neu ernannt werden können, weil sie 1998 bestellt wurden. Das Verbandspräsidium könnte "daher vor dem 31. Dezember 2005 nur auf der Grundlage des Gestezes seines Amtes enthoben werden". Die "Enthebung könnte nur durch einen an den jeweiligen Amtsinhaber adressierten Bescheid erfolgen, der vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts bekämpfbar wäre". Rechtssicherheit und demokratiepolitische Aspekte Sallmutter wünscht sich weiterhin einen solchen Bescheid. Oder "soll mir der von Minister Haupt ernannte Nachfolger, wenn er das Büro beziehen will, erklären, dass ich gehen muss?". So dürfe nicht einmal ein Dienstgeber mit einem Dienstnehmer rechtlich verfahren, wolle er sich von ihm trennen. Es gehe nicht darum, "ob ich im Sessel sitze", sondern um Rechtssicherheit und demokratiepolitische Aspekte. Haupt hatte Ende Jänner die Ablöse des Hauptverbands-Präsidiums mit Sallmutter und dessen Stellvertretern Manfred Gründler und Helmut Oberchristl angekündigt. "Wenn die drei Herren ab März ein Gehalt haben wollen, werden sie den Gerichtsweg einschlagen müssen", hatte der Minister damals erklärt. (APA)