Der jüngste Entwurf der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV)der deutschen Bundesregierung will die letzten Lücken bei der Überwachung der Telekommunikation schließen und nun auch den E-Mail-Verkehr der umfassenden Kontrolle der Strafverfolger unterwerfen. Die "Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation" soll in den nächsten Tagen auf der Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) veröffentlicht werden. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass in Zukunft Internetprovider genauso wie Telekommunikationsfirmen Lauscheinrichtungen installieren und auf Abruf Verbindungsdaten und die Mailkommunikation an die "Bedarfsträger" übermitteln müssen. Kein Aufschub möglich Der einzige Stolperstein liegt darin ob die Anforderung den formalen gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Sollte sich kein Fehler finden, so wird die Vorlage "unmittelbar" umgesetzt. Von Seiten der Abhörspezialisten stellen sich keine Probleme. Im Normalfall können die dafür notwendigen Installationen in 10 Minuten ausgeführt werden. Ob Handy oder ISDN spielt keine Rolle Alle Betreiber von Telekommunikationsanlagen, die ihre Dienste der Öffentlichkeit anbieten, werden zur Aufzeichnung und Weiterleitung der Kommunikationsdaten an Strafverfolger verpflichtet. Es spielt keine Rolle ob es sich dabei um Sprach- oder Datenübertragungen handelt. Ebenso wenig Unterschied macht es, ob der Abzuhörende ein Handy oder einen ISDN-Anschluss nutzt. Die Telekommunikationsanbieter müssen entsprechende technische Vorkehrungen auf eigene Rechnung installieren und anschaffen. Allerdings wird vor der Inbetriebnahme die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post noch die Anlagen inspizieren. Sollten die Auflagen nicht erfüllt werden drohen Geldbußen bis zu 20.000 Mark.(red)