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Foto: APA/EPA/Kochetkov
Wien - Die Novelle zum Meldegesetz 1991, die nächste Woche im Innenausschuss des Nationalrates behandelt wird, sieht erstmals auch eine "Hauptwohnsitzbestätigung" (eine Art Meldezettel) für Obdachlose vor. Eine langjährige Forderung der Sozialvereine wie Caritas und Volkshilfe, denn an der Meldebestätigung hängen auch die Sozialbeihilfen der Bundesländer. Nicht zuletzt ist der Meldezettel auch Voraussetzung für die Eintragung in Wählerevidenzlisten und damit für die Teilnahme an Wahlen. Sollte die Novelle in der vorliegenden Form beschlossen werden, können Obdachlose den Meldebehörden frühestens ab April eine Kontaktadresse (beispielsweise ein Obdachlosenheim) in einer Gemeinde angeben, um in dieser Gemeinde gemeldet zu sein. Allerdings müssen sie dazu glaubhaft machen, dass sie sich seit einem Monat im Gemeindegebiet aufhalten. "Deutliche Verbesserung" Für Judit Marte, Referentin für Sozialpolitik in der Wiener Caritas-Zentrale, ist der nun vorliegende Gesetzesentwurf eine "deutliche Verbesserung" - auch wenn die einmonatige Wartefrist für den Betroffenen zweifellos Probleme mit sich bringe, da Meldebestätigungen etwa bei der Arbeitssuche benötigt würden. Die Volksanwaltschaft beurteilte die ursprünglich auf drei Monate angelegte Wartefrist im Begutachtungsverfahren deshalb als "sozial bedenklich und rechtlich nicht erforderlich". Aus dem Innenministerium war allerdings zu erfahren, dass sich vor allem die Bundesländer für die Frist stark gemacht haben, um "Sozialtourismus" innerhalb Österreichs zu verhindern. Von der Neuregelung betroffen sind laut Marte zwischen 2.000 und 3.000 "echte" Obdachlose, sowie ein Teil der rund 20.000 "Wohnungslosen", die zwar über eine Unterkunft (etwa bei Verwandten oder in Heimen) verfügen, aber dort aus den verschiedensten Gründen nicht gemeldet sind. Als "Kontaktadressen" sind Obdachlosenheime oder die Bahnhofssozialdienste im Gespräch. Probleme erwartet Marte vor allem in Gemeinden ohne derartige Einrichtungen, weshalb die Caritas die verpflichtende Einrichtung zumindest einer Kontaktadresse in den Gemeinden fordert. (APA)