Wien - Die Verabschiedung der Novelle zum Passgesetz, die am Dienstag im Ministerrat geplant war, wurde ohne Angabe von Gründen um eine Woche verschoben. Das teilte das Innenministerium mit. Ungeachtet dieser Verschiebung soll der Zeitplan eingehalten werden, das Gesetz also mit 1. Mai in Kraft treten. Mehr Abgeltung für Ausstellung Das Innenministerium hat laut Ministersprecher Gerhard Karner auf die im Begutachtungsverfahren zur Passgesetznovelle geäußerte Kritik an einer zu niedrigen Abgeltung für Bezirkshauptmannschaften reagiert. Im Begutachtungsentwurf war hier von 180 Schilling pro Dokument die Rede. Laut Karner hat es sich dabei um einen Irrtum gehandelt. Im Ministerratsvortrag von Innenminister Ernst Strasser (VP) sei von 420 S die Rede. Derzeit liegt dieser Satz bei 480 S. Im Begutachtungsverfahren wurden außerdem Bedenken bezüglich der Pläne geäußert, künftig einen Personalausweis im Scheckkartenformat mit einem Datenchip anzubieten. Einerseits wurde auf die Problematik verwiesen, dass damit auf einem amtlichen Dokument auch private Daten gespeichert werden könnten. Andererseits wurden mögliche Überschneidungen mit der von den Sozialversicherungen geplanten Chipkarte ins Treffen geführt. Karner dazu: Die Novelle zum Passgesetz sehe vorerst die Schaffung der gesetzlichen Möglichkeit vor: "Bei der konkreten Umsetzung ist man natürlich in laufenden Gesprächen, damit es nicht zu derartigen Doppelgleisigkeiten kommt." Reisepass in jeder Wohnsitzgemeinde Ab 1. Mai soll die gesetzliche Möglichkeit geschaffen werden, dass Reisepass und Personalausweis künftig auch in jeder Wohnsitzgemeinde und nicht nur bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft beantragt und ausgehändigt werden können. Ausstellungsbehörde bleibt die Bezirkshauptmannschaft bzw. Bundespolizeidirektion. In den Erläuterungen zum Begutachtungsentwurf für die Gesetzesänderung heißt es zu dieser Zuständigkeit der Gemeinden: "Bereits bisher war es bundesweite Verwaltungspraxis, dass Anträge auf Ausstellung eines gewöhnlichen Reisepasses bei den Gemeinden eingebracht und von diesen an die zuständige Passbehörde weitergeleitet wurden. Diese Erleichterung für Behördenwege der Bürger soll nunmehr rechtlich festgelegt werden und für alle Anträge auf Ausstellung, Änderung oder Erweiterung des Geltungsbereiches eines gewöhnlichen Reisepasses und auf Ausstellung eines Personalausweises gelten." Innerhalb eines Tages ausgestellt Eine weitere Serviceverbesserungen bringt das Abgehen vom Hauptwohnsitz als behördliche Zuständigkeit. Pass und Personalausweis können künftig bei jeder Bezirksverwaltungsbehörde beantragt und innerhalb eines Tages ausgestellt werden. Voraussetzung für die Auflösung der behördlichen örtlichen Zuständigkeit ist ein zentrales Melderegister. Mit der Novelle wird auch die gesetzliche Voraussetzung für die neue Version des Personalausweises geschaffen. Dieser soll ab 1. Oktober im Scheckkartenformat vorliegen. Zusätzlich ist die Anbringung eines Chips geplant, auf dem Bürger freiwillig Dokumente wie etwa Geburtsurkunde speichern können. Gemeinden melden Bedenken an Bedenken gegen die von Innenminister Ernst Strasser (VP) angekündigte Passgesetznovelle hat am Montag Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer (VP) angemeldet. Es müsse verhindert werden, dass die Gemeinden im Zuge der Verwaltungsreform zu "Briefkästen" des Bundes und der Länder gemacht würden. Mödlhammer fordert vor der Übernahme weiterer Aufgaben durch die Kommunen die Garantie, "dass übergeordnete Stellen rasch reagieren und nicht die Gemeinden zu Interventionsstellen der Bürger werden". Am Beispiel der Passgesetznovelle, die am Dienstag im Ministerrat behandelt wurde, gab Mödlhammer zu bedenken, dass die Gemeinden demnach zwar die Anträge der Bürger entgegennehmen müssten, aber keine Möglichkeit hätten, die Arbeit der für die Ausstellung weiterhin zuständigen Bezirkshauptmannschaften zu beschleunigen. Allerdings seien die Reisepässe nicht das eigentliche Problem, da bereits jetzt zahlreiche Gemeinden die Passanträge der Bürger entgegennehmen und an die Bezirkshauptmannschaften weiterleiten. Problematischer sind für Mödlhammer andere Projekte, deren Abwicklung im Zuge der Verwaltungsreform an die Gemeinden übertragen werden sollen - etwa die Wohnbauförderung oder die Heizkostenzuschüsse der Länder. "Wir scheuen diese Aufträge nicht", so der Gemeindebund-Präsident. Allerdings müsse ein Teil der im Zuge der Verwaltungsreform realisierten Einsparungen den Gemeinden zu gute kommen. Keinesfalls dürfe der Bund Sparmaßnahmen auf Kosten der Kommunen durchführen. (APA)