Wien - Der Beschluss fiel einstimmig: Wer in Hinkunft den Tod eines Menschen durch den fahrlässigen Umgang mit gefährlichen Tieren verursacht, soll mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren rechnen müssen. Den Ministerrat passierte diese Bestimmung in der Novelle zum Strafgesetz am Dienstag. Nun ist das Parlament am Zug, dessen mehrheitliche Zustimmung gilt jedoch als sicher. Der Beschluss ist die erste juristische Konsequenz der seit vergangenem Sommer andauernden Kampfhunde- Debatte. Denn mit den in der Novelle genannten "gefährlichen Tieren" sind vor allem die vierbeinigen Beißmaschinen unter den Hunden gemeint: Sie haben im Vorjahr in Österreich mehrere Menschen angefallen. In Deutschland - das war der Anlassfall der Diskussionen - wurde Ende Juni ein Schulkind totgebissen. Zwei Staffordshire-Terrier (ohne Leine und Beißkorb) fielen in Hamburg den sechsjährigen Volkan an und zerfleischten den Buben. Justizminister Dieter Böhmdorfer sah am Dienstag mit dem Beschluss seine Arbeit als "getan" an. Man habe eine gute Lösung gefunden. Den Ländern, die die Kompetenz für ein generelles "Kampfhunde"-Verbot hätten, wollte der Minister aber keine Ratschläge über eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen erteilen. Der geschäftsführende SPÖ- Klubobmann Peter Kostelka erklärte den Kampfhunde- Entwurf indes zu "einer glatten Themenverfehlung". Die ursprünglich diskutierten Maßnahmen wie ein Verbot des Scharfmachens, das Verbot der Zucht zu gesteigerter Aggression, ein Importverbot bestimmter Rassen, ein "Hundeführerschein" und eine allgemeine Haftpflichtversicherung fehlten gänzlich. Die Tierschutzsprecherin der Grünen, Madeleine Petrovic, begrüßte den Ministerratsbeschluss als ersten Schritt in die richtige Richtung. Nicht gelöst sei damit jedoch das Problem, dass Hunde teilweise weiterhin als Waffen oder Statussymbole angesehen würden. Wien will als erstes Bundesland die "nicht ausreichende StGB-Novelle" (so ein Sprecher des Hundestadtrats Fritz Svihalek) durch ein eigenes Hundegesetz ergänzen. Ein derzeit in Begutachtung befindlicher Entwurf sieht unter anderem vor: Kennzeichungspflicht für alle Hunde (Chip) Permanente Maulkorbpflicht für Hunde, die größer sind als 30 Zentimeter. Strafen bis zu 100.000 Schilling bei Verstößen gegen die Maulkorbregel. Strafen bis zu 200.000 Schilling für Personen, die ihren Hund "scharf" machen. Kommenden Juni soll dieser Entwurf im neu gewählten Landtag beschlossen werden. (Christoph Prantner, DER STANDARD, Printausgabe, 21.2.2001)