Wien - Das Handelsgericht Wien weist die Vorwürfe zurück, es habe bei der Trigon Bank zu spät reagiert und dadurch den Gläubigern des Instituts geschadet. Alexander Gancz von der Bankenaufsicht hatte im Gespräch mit dem S TANDARD bedauert, dass das Gericht nicht schon im Oktober 1999 aktiv geworden sei und den damaligen Antrag der Bankenaufsicht, über die Trigon Bank die gerichtliche Geschäftsaufsicht zu verhängen, abgelehnt habe.

Dieser Antrag habe deshalb abgewiesen werden müssen, weil das Prüfungsunternehmen, auf dessen Bericht sich der Antrag gestützt habe, im Zuge des Verfahrens zu der Erkenntnis gekommen sei, die Verhältnisse hätte sich mittlerweile wieder so geändert, dass eine Geschäftsaufsicht nicht mehr erforderlich sei, wird vom Handelsgericht argumentiert.

Hätte die Finanzprokuratur diese Meinung damals nicht geteilt, wäre es ihr freigestanden, einen neuerlichen Antrag auf Verhängung der Geschäftsaufsicht zu stellen, wird der schwarze Peter diskret der Bankenaufsicht zugeschoben. (gb, D ER S TANDARD , Print-Ausgabe, 21. 2 . 2001)