Österreich
Kampfhunde: Bis zum nächsten Biss - von Christoph Prantner
Etwas ist besser als nichts. Das trifft zumindest für die österreichische Kampfhundegesetzgebung zu. Die nun im Ministerrat beschlossene Strafandrohung für fahrlässige Tierhalter ist tatsächlich ein Schritt in die richtige Richtung, wie die grüne Tierschutzsprecherin Madeleine Petrovic befindet. Kampfhundebesitzer müssen sich damit erstmals wirklich überlegen, ob sie es riskieren wollen, mit ihren Lieblingen ohne Leine und Beißkorb durch Fußgängerzonen zu spazieren.
Nur: Die Novelle ist eben nur ein Schritt. Die nächsten - Hundeführerschein, Kampfhundezucht- und -importverbot, Verbot des Scharfmachens von Tieren - werden nicht so schnell folgen. Justizminister Böhmdorfer verweist auf die Tierschutzkompetenzen der Länder, diese fordern eine bundeseinheitliche Lösung - und alle warten inzwischen einmal ab: der klassische Fall einer österreichischen Lösung.
Wie lange gewartet werden wird, lässt sich schon jetzt am Beispiel Deutschland sagen: Dort ist der Halter jener Killer-Terrier, die den Schulbuben Volkan totgebissen haben, wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Bloß: Angedrohte Haftstrafen (wie sie jetzt auch hierzulande geplant sind), stellte sich im Prozess heraus, haben den Mann auch nach mehreren Zwischenfällen mit seinen Hunden nicht vorsichtiger werden lassen.
In Deutschland musste erst ein Kind sterben, um zu einer Genehmigungspflicht und einem Importverbot für Kampfhunde zu kommen. Auch der Hundeführerschein, der dort eingeführt werden wird, wäre ohne den "Fall Volkan" unmöglich gewesen.
Die Frage ist also: Wer wird in Österreich wann von einem scharf gemachten Hund getötet werden müssen, bis dem ersten Schritt die nächsten folgen? (DER STANDARD, Printausgabe, 21.2. 2001)