Hamm - Eine Brauerei muss auf Bierflaschen nicht vor Alkoholismus warnen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden. Das Gericht verweigerte einem Biertrinker Prozesskostenhilfe für eine Schadenersatz-Klage gegen die Warsteiner-Brauerei. Der Mann hatte argumentiert, die Brauerei habe keine Warnhinweise bezüglich der Suchtgefahr angebracht. Er habe 17 Jahre lang das Bier getrunken und deswegen Frau und Job verloren. Das Oberlandesgericht entschied, die Schadenersatzklage des Mannes habe keinerlei Aussicht auf Erfolg. Deshalb könne auch keine Prozesskostenhilfe gewährt werden. Der Hersteller sei zwar im Rahmen der Produkthaftung gehalten, auf Gefahren hinzuweisen, die von einem Produkt ausgehen. Jedoch erstrecke sich diese Verpflichtung nicht auf Gefahren, die jedem einleuchteten. Die Kenntnis von den Wirkungen alkoholischer Getränke gehöre zum allgemeinen Grundwissen, urteilte das Gericht. (APA/dpa)