Bei den Musikern und Autoren stößt der Vorschlag der Musiktauschbörse Napster, für die nächsten fünf Jahren eine Milliarde Dollar für die Abgeltung der Rechte zu zahlen, auf Skepsis. Es entspreche nicht der Politik der Urheberrechtsinhaber, ein Pauschalangebot für ein Geschäft zu akzeptieren, dessen Umfang derzeit nicht abschätzbar sei, sagte der Rechtsexperte der österreichischen Urheberrechts-Gesellschaft AKM, Gernot Graninger, im Tagesgespräch. Er könne natürlich nicht beurteilen, wie die Großen Fünf der Musikindustrie auf das Napster-Angebot reagieren werden, sagte Graninger, aber seine Branche habe jedenfalls einen anderen Zugang zu diesem Geschäft. Er rechne jedenfalls damit, dass die großen Plattenfirmen sehr bald selbst Musik „on demand“ im Internet anbieten werden. Nach der Beteiligung der Bertelsmann-Gruppe an Napster habe jedenfalls Warner einen solchen Schritt bereits angekündigt. Welchen Umfang dieses Geschäft erreichen werde, hänge wesentlich von der Kooperation zwischen den fünf Großen ab, die achtzig Prozent der gesamten Titel repräsentieren. Schließlich solle ja nicht nur das jeweils eigene Repertoire angeboten werden, sondern die gesamte Palette. Die Napster-Nachahmer bereiten den Verwertungsgesellschaften weniger Sorge. Ziel jeder Tauschbörse sei es, langfristig mit dem Angebot ein kommerzielles Ergebnis zu erzielen und nicht gratis zu arbeiten. Das habe auch für Napster gegolten. Wenn eine Tauschbörse aber einmal in der Öffentlichkeit auftrete um Kunden zu gewinnen, dann sei sie auch für die Durchsetzung der Autorenrechte greifbar. Napster sei jedenfalls ein Lehrbeispiel dafür, dass Urheberrechte nicht umgangen werden könnten. Für die Autoren habe es nie einen Zweifel gegeben, dass Napster ein kommerziell arbeitender Veranstalter sei und der Urheberrechtsregelung unterliege. (hm)