Wien - Das Handelsgericht Wien hat der FPÖ Wien per einstweiliger Verfügung den Einsatz zweier Werbespots untersagt, in denen Charaktere der ORF-Comedy "MA 2412" nachgeahmt werden. "Morgen oder übermorgen wird der FPÖ Wien die einstweilige Verfügung per Post zugestellt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen die MA 2412-Spots nicht mehr gesendet werden", sagte Anwalt Thomas Höhne heute, Mittwoch, im Gespräch mit der APA. Die einstweilige Verfügung untersagt der FPÖ Wien wörtlich, "für Zwecke der politischen Werbung die Figuren des 'Herrn Weber', des 'Herrn Ing. Breitfuß' und der 'Frau Knackal' einzusetzen". In einer ersten Reaktion sagte der Wiener FP-Landesparteisekretär und Gemeinderat Michael Kreißl, dass er zwar den Inhalt der einstweiligen Verfügung noch nicht kenne, dass man solche Verfügungen aber "zur Kenntnis" zu nehmen habe. "In dem Augenblick, wo das zugestellt wird, werden wir die Spots heraus nehmen," sagte er gegenüber der APA. Und betont: "Aber einstweilige Verfügungen sagen in keiner Weise, wie das eigentliche Verfahren ausgehen wird." Die Freiheitlichen haben bei den Radiosendern 88.6 und 92.9 bis zum 25. März, dem Ende des Wiener Wahlkampfes, jeweils einen "Belangsendung" genannten Wahlwerbespot gebucht, in denen Sprecher "Stimmlage, Tonfall, Sprachmelodie und Dialekt, sowie Standardformulierungen" der drei Kläger Alfred Dorfer, Roland Düringer und Monica Weinzettl auf eine Weise verwenden, "dass der Eindruck erweckt wird, dass es sich tatsächlich um eine Unterhaltung der Hauptfiguren aus der Serie MA 2412 handle, und diese von den Klägern gesprochen werden", heißt es in der durch Richterin Elfriede Dworak beim Handelsgericht Wien erlassenen einstweiligen Verfügung. "Ganz eindeutig erkennbar, dass diese Figuren kopiert werden" Höhne ergänzt: "Rechtlich kommt es auf die Absicht gar nicht so sehr an, wie auf den Effekt, den es beim Publikum hat. Wenn das Publikum den Eindruck hat, dass es sich dabei um Charaktere aus MA 2412 handelt, dann reicht das schon." Höhne meint, dass es, "wenn jemand die Stimmen von MA 2412 zwei bis drei Mal gehört hat, ganz eindeutig erkennbar ist, dass diese Figuren kopiert werden. Die Stimmen sind gar nicht schlecht nachgeahmt, genauso wie das ganze Setting und die Wortwahl." Es bedürfe keiner expliziten Erklärung, um die Identifikation mit MA 2412 zu wecken. Die Berühmtheit der drei Charaktere werde "ausgebeutet, um Wahlwerbung zu machen. Beim Auftakt der neuen Staffel hat es 800.000 Zuseher gegeben. Daran sieht man, wie bekannt die MA 2412-Figuren mittlerweile sind." Die einstweilige Verfügung gilt bis zum rechtskräftigen Urteil in der anhängigen Klage gegen die FPÖ Wien. "Wenn das bis zum Obersten Gerichtshof geht, kann das auch zwei Jahre dauern", erklärt Höhne. Im Zuge des Wiener Wahlkampfes würden die Spots auf jeden Fall nicht mehr zu hören sein. In der Klage gehe es "sowohl um massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte als auch in das Urheberrecht. Darüber hinaus geht es aber auch um Kreditschädigung. Es ist für einen Kabarettisten nicht imageförderlich, wenn der Eindruck erweckt wird, er macht Wahlförderung. Dabei ist egal, um welche Partei es sich handelt," erklärt Höhne. Der Gesamtstreitwert beträgt 760.000 S (55.231 Euro), Geld, das "die drei auf keinen Fall persönlich annehmen werden. Es wird einem anderen Zweck zur Verfügung gestellt, beispielsweise dem Integrationshaus Wien," beschreibt Höhne die Pläne der Kläger. (APA)